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KostenträgerNeue Regelungen für die Hilfsmittelversorgung mit Bandagen

Abo-Inhalt10.01.2024247 Min. Lesedauer

| Die AOK Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Plus haben die Anlagen über die Leistungsbeschreibung und die Preisvereinbarung zu ihrem Hilfsmittelversorgungsvertrag bezüglich der Produktgruppe (PG) 05 „Bandagen“ angepasst. Die neuen Regelungen gelten vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027. Dabei wurden schon jetzt jährliche Preisanpassungen in Höhe von zwei Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 berücksichtigt. |

Die genannten Kostenträger besitzen während der gesamten Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Ein erneuter Beitritt zu bereits laufenden Verträgen ist vonseiten der Apotheken nicht notwendig, jedoch müssen diese explizit schriftlich kündigen, falls sie den Vertrag zu den neuen Bedingungen nicht fortsetzen möchten.

AUSGABE: AH 2/2024, S. 1 · ID: 49864188

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