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Digitale ApothekeNeu: elektronisches BtM-Abgabebelegverfahren

Abo-Inhalt08.01.2024252 Min. LesedauerVon Apothekerin Anja Hapka, Essen

| Seit dem 01.01.2024 steht gemäß § 1 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordung (BtMBinHV) für Apotheken bei BtM-Abgabemeldungen an die Bundesopiumstelle nur noch das sogenannte Formularserver-Belegverfahren zur Verfügung. Dieses elektronische Meldeverfahren ersetzt vollständig den vierfachen Durchschriftsatz. Ein ähnliches Verfahren existiert auch für die Übermittlung der Durchschriften von T-Rezepten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). AH macht Sie mit der Vorgehensweise vertraut. |

Registrierung

Bevor eine Apotheke das Abgabebelegverfahren über den Online-Formularserver nutzen kann, muss sie sich einmalig beim BfArM mithilfe ihrer BtM-Nummer dafür registrieren (Anmeldeformular: www.iww.de/s10083). Die Anmeldung kann

  • per Fax (0228/99 10 307-3653),
  • per Post (BfArM, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn) oder
  • per E-Mail (abgabebelege@bfarm.de)

erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält die Apotheke per Post ein individuelles Zugangspasswort und einen Link. Schon nach dem ersten Log-in ist die Übermittlung von digitalen Abgabemeldungen möglich.

Betroffene Vorgänge in der Apotheke und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Vorgänge in der Apotheke, die eine elektronische Abgabemeldung nach sich ziehen, sind:

  • BtM-Retoure von der Apotheke an den Großhandel (bzw. den Hersteller bei Direktbezug)
  • Abgabe an Verbundapotheken (bei Haupt- und Filialapotheken)
  • Abgabe an den Apothekennachfolger beim Verkauf einer Apotheke
  • BtM-Abgabe für die palliative Notfallversorgung
  • Abgabe von Rauschgiftproben oder klinischen Prüfpräparaten

Beachten Sie | Das Online-Belegverfahren wird nicht für die Abgabe von BtM an Patienten aufgrund einer ärztlichen Verschreibung benutzt!

Eine bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des neuen Verfahrens erhalten Sie hier: www.iww.de/s10082.

Merke | Ein nachträglicher Ausdruck der erzeugten PDF-Formulare ist nur bis 24:00 Uhr des Erfassungstags möglich. Es empfiehlt sich daher stets, die erzeugte PDF-Datei auch auf dem PC der Apotheke abzuspeichern. Das Löschen einer elektronisch erfassten Abgabemeldung ist nur bis 24:00 Uhr des Erfassungstags möglich. Spätere Stornierungen oder Korrekturen können nur noch mithilfe des Lieferscheindoppels erfolgen.

AUSGABE: AH 2/2024, S. 10 · ID: 49856596

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