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WegeunfallArbeitsschlüssel nach privatem Ausflug abgeholt und verunfallt
| Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. |
Zu diesem Ergebnis kam das BSG (26.9.24, B 2 U 15/22 R, Abruf-Nr. 243969). Die ArbN fuhr am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die ArbN mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt.
Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Die Revision der ArbN war im Sinne der Zurückverweisung an das LSG erfolgreich. Die ArbN könne sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres ArbG zurückgelegt habe. Falls keine solche Weisung feststellbar sei, könne sie auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich gewesen sei. Die hierfür erforderlichen Feststellungen muss das LSG nachholen.
AUSGABE: AA 11/2024, S. 181 · ID: 50207128