Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit bei Abruf: Was gilt, wenn nichts vereinbart wurde?
Vereinbaren ArbG und ArbN Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon ...