Betriebsbedingte Kündigung
Unterscheide: Die Betriebsabteilung und der Betriebsteil
Die „Betriebsabteilung“ i. S. d. § 15 Abs. 5 KSchG unterscheidet sich von dem „Betriebsteil“ i. S. d. § 4 BetrVG dadurch, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen ...