Sept. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2025 abgeschlossen.
BetriebsprüfungBFH entscheidet: Kein Recht auf Akteneinsicht nach der DSGVO in Vorgänge der Betriebsprüfung
Abo-Inhalt11.08.2025163 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
DSGVO sieht keinen Anspruch auf Akteneinsicht vor
| Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Das hat der BFH entschieden und das Vorinstanz-Urteil des FG Düsseldorf bestätigt. Im Urteilsfall verlangte ein Unternehmen, Akteneinsicht in sämtliche Dokumente und Aktenvermerke der Betriebsprüfungsakte zu gewähren. Das Finanzamt lehnte dies ab. Der BFH bestätigte diese Sichtweise und betonte, dass die DSGVO kein Akteneinsichtsrecht vermittelt (BFH, Urteil vom 08.04.2025, Az. IX R 27/22, Abruf-Nr. 249546). |
AUSGABE: VVP 9/2025, S. 1 · ID: 50510093
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion