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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt25.08.2025207 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Ist die neue mit der bisherigen Tätigkeit vergleichbar?

Bei einer konkreten Verweisung im Rahmen einer Nachprüfungsentscheidung hat der VN konkrete Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit der neuen Tätigkeit ergibt. Ist er seiner Darlegungslast nachgekommen, obliegt es dem Versicherer zu beweisen, dass Vergleichbarkeit gegeben ist (OLG Thüringen, Urteil vom 19.06.2025, Az. 4 U 537/23, Abruf-Nr. 249297).

Krankenversicherung

MB/KK 2009: Versicherungsschutz für Implantation von Trifokal-Intraokularlinsen bei grünem Star

Bei einem diagnostizierten grauen Star kann die Implantation Trifokal-Intraokularlinsen anstelle von Standardlinsen medizinisch notwendig sein (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.07.2025, Az. 7 U 40/21, Abruf-Nr. 249298).

Lebensversicherung

Restschuldversicherung: Ausschluss psychischer Erkrankungen ist rechtmäßig

In AVB der Restschuldversicherung ist der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei „Arbeitsunfähigkeit verursacht durch psychische Erkrankungen“ weder intransparent noch unangemessen benachteiligend (OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2025, Az. 9 U 69/24, Abruf-Nr. 248417).

Unfallversicherung

Belehrung über einzuhaltende Fristen in der Unfallversicherung: OLG Braunschweig urteilt versichererfreundlich

Eine ausreichende Belehrung gemäß § 186 S. 1 VVG in der Unfallversicherung über die einzuhaltenden Fristen muss keinen zusätzlichen Hinweis darauf enthalten, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert (OLG Braunschweig, Urteil vom 12.02.2025, Az. 11 U 11/23, Abruf-Nr. 247648).

OLG Dresden: Diese Ansprüche sind an ärztliche Invaliditätsbescheinigung zu stellen

Auch wenn an eine Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung keine hohen Ansprüche zu stellen sind, genügt es nicht, wenn sie nur die Invalidität als solche, nicht jedoch die (Mit-)ursächlichkeit des Unfallereignisses feststellt (OLG Dresden, Urteil vom 11.03.2025, Az. 4 U 1213/24, Abruf-Nr. 249142).

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung

Kfz-Versicherung

AKB: Bestimmung eines Sachverständigen

Einer Klausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung zum obligatorischen Sachverständigenverfahren (hier: A.2.6.2 S. 2 AKB), wonach im Fall der unterbliebenen Benennung eines Kfz-Sachverständigen für den Sachverständigenausschuss durch eine Vertragspartei des Versicherungsvertrages innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Aufforderung durch die andere Partei diese den Sachverständigen bestimmt, lässt sich eine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages mit dem Sachverständigen im Namen der zur Benennung des Sachverständigen aufgeforderten Vertragspartei nicht entnehmen (BGH, Urteil vom 09.07.2025, Az. IV ZR 199/24, Abruf-Nr. 249332).

BGH: Übergang von fiktiver zur konkreten Schadenabrechnung möglich

Der Geschädigte eines Kfz-Sachschadens hat bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB die Wahl, ob er fiktiv nach den Feststellungen eines Sachverständigen oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abrechnet. Der Geschädigte kann, wenn er seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv abgerechnet hat, später – im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadenabrechnung und der Verjährung – grundsätzlich zur konkreten Schadenabrechnung übergehen und Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten einschl. Mehrwertsteuer und (ggf. zusätzlicher) Nutzungsausfallentschädigung verlangen (BGH, Urteil vom 08.04.2025, Az. VI ZR 25/24, Abruf-Nr. 249073).

Versichererwechsel und Diebstahl des versicherten Fahrzeugs: OLG betont Vollbeweispflicht des VN

In der Kfz-Vollkaskoversicherung gegen Diebstahl muss der VN auch bei einem Versichererwechsel und unklarer Tatzeit gegenüber dem Versicherer den Vollbeweis dafür führen, dass das Fahrzeug nach Versicherungsbeginn entwendet wurde (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.06.2025, Az. 7 U 69/24, Abruf-Nr. 249700).

Fiktive Abrechnung: Entfernung der Verweisungswerkstatt in der Großstadt

Liegt die Verweisungswerkstatt 20,5 km vom Wohnort des Geschädigten entfernt und beträgt laut Google Maps Routenplaner die Fahrtzeit für die einfache Strecke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen einer Stunde und einer Stunde 22 Minuten bzw. mit dem Pkw ca. 40 Minuten, ist die Werkstatt unzumutbar (AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 14.07.2025, Az. 410a C 72/25, Abruf-Nr. 249344, eingesandt von Rechtsanwalt Ulfert Jährig, Hamburg).

AG Zittau: Wann überspannt der Versicherer die Anforderungen zum Beleg der Kreditunwürdigkeit?

Der Versicherer überspannt die Anforderungen nach ständiger Rechtsprechung, wenn er verlangt, der Geschädigte soll eine Mitteilung der Bank vorlegen, dass er über keinen Dispokredit verfüge, den er in Anspruch nehmen könne, oder ein Bankschreiben, dass ein Kreditantrag für die Reparaturkosten abgelehnt worden sei. Denn es besteht keine Obliegenheit, einen Dispo- oder sonstigen Kredit aufzunehmen. Und wenn man den nicht aufnehmen müsse, sind auch keine entsprechenden Bestätigungen vorzulegen (AG Zittau, Zweigstelle Löbau, Urteil vom 04.07.2025, Az. 5 C 275/24, Abruf-Nr. 248988, eingesandt von Rechtsanwalt Peter Donath, Löbau).

AG Nördlingen: Schadengutachter entscheidet über Umfang der Lichtbilder am Fahrzeug

Erforderlich ist jedes Foto, das der Sachverständige nach seinem pflichtgemäßen Ermessen im Hinblick auf den ihm erteilten Gutachtenauftrag für erforderlich halten darf. Das gilt, solange keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Sachverständige – dem insoweit ein Ermessensspielraum zuzubilligen ist – einige Fotos nur zur Einnahmeoptimierung verwendet hat. Eine Vielzahl von Bildern ist erforderlich, um den Schaden an dem Fahrzeug hinreichend abzubilden. Dies allein schon deshalb, weil bei einem etwaigen späteren Rechtsstreit zwischen Geschädigtem und Unfallgegner der Geschädigte, der das Unfallfahrzeug veräußert hat, über eine aussagekräftige fotografische Dokumentation der Schäden verfügen muss (AG Nördlingen, Urteil vom 23.06.2025, Az. 2 C 249/25, Abruf-Nr. 249048, eingesandt Sachverständiger Mario Müller, Wemding).

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Ansprüche auf Rückforderung von Anwaltsgebühren aus Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag
  • 1. Wegen der Drittbezogenheit der privaten Haftpflicht fällt der Honoraranspruch des Rechtsanwalts als Eigenschaden nicht unter das Merkmal der „Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts“. Auch die Rückforderung von Honoraren ist deshalb nicht gedeckt.
  • 2. Wird in den AVB eines Vertrags für die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte klargestellt, dass ein Anspruch auf Rückforderung von Gebühren nicht unter den Versicherungsschutz fällt, gleich auf welcher Rechtsgrundlage er beruht, so umfasst dies auch die Rückforderung von Anwaltshonorar im Wege des Schadenersatzes (LG Offenburg, Urteil vom 09.05.2025, Az. 2 S 5/24, Abruf-Nr. 249335).

Wohngebäudeversicherung

OLG Hamm: „Sommerfrost“ ist keine Erdsenkung

Bei einem Schwinden des Bodens durch Austrocknen („Sommerfrost“) handelt es sich nicht um eine Erdsenkung. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherer mit Rücksicht auf das Schadensereignis bedeutet kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls (OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2025, Az. 20 U 122/24, Abruf-Nr. 248820).

Leitungswasseraustritt-Schaden: Wie ist der Innenausgleich zwischen Vor- und Nachversicherer durchzuführen?

Fällt ein Austritt von Leitungswasser sowohl in die bei einem Vor- als auch bei einem Nachversicherer versicherte Zeit, muss derjenige Versicherer, der einen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der Mehrfachversicherung geltend macht, die Voraussetzungen im Hinblick auf die zeitliche Entstehung der Schäden darlegen und beweisen (OLG München, Urteil vom 14.08.2024, Az. 25 U 2826/23 e, Abruf-Nr. 249379).

Weiterführender Hinweis
  • Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf iww.de/vvp. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.

AUSGABE: VVP 9/2025, S. 23 · ID: 50439850

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