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BilanzRückstellungen (Teil 2): In diesen Fällen ist Rückstellung für unterlassene Instandhaltung zu bilden

Abo-Inhalt12.05.20233502 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Nach den Grundlagen zu Rückstellungen auf den Seiten 12-14 geht es nachfolgend um die Instandhaltungsrücklage. VVP stellt die Voraussetzungen vor. |

Voraussetzung 1: Instandhaltung eigentlich im Geschäftsjahr notwendig

In der Handelsbilanz ist eine Rückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen zu bilden, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Diese Verpflichtung gilt auch für steuerliche Zwecke (R 5.7 Abs. 11 EStR). Es muss sich für die Rückstellung also um Instandhaltungsaufwendungen handeln, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht im abgelaufenen Geschäftsjahr erforderlich gewesen wären, die jedoch erst in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres durchgeführt werden. Für die Frist von drei Monaten wird dabei ab dem 01.01. gerechnet. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen, die ab dem 01.04. des Folgejahres durchgeführt werden, nicht rückstellungsfähig sind.

Wichtig | Für die dreimonatige Frist kommt es auf die Durchführung der Maßnahme an. Das Datum der Rechnungsstellung ist unerheblich.

Voraussetzung 2: Nicht sofort durchführbare Instandhaltungsmaßnahme

In der Praxis wird die Bildung einer Rückstellung regelmäßig dann erforderlich, wenn die Instandhaltungsmaßnahme aufgrund hindernder Gründe nicht sofort durchgeführt werden kann. Gründe können beispielsweise Lieferverzögerungen und Engpässe, aber auch fehlende Fachkräfte oder Termine bei Handwerkern und Reparaturwerkstätten sein.

Beispiel

Seit 15.12.2022 ist die Türschließ- und Sprechanlage in den Betriebsräumen defekt. Das Ersatzteil war nicht vorrätig. Die Sprechanlage wird erst am 10.01.2023 repariert. Die Rechnung über 1.500 Euro erhielt Vermittler V am 15.04.2023.

Lösung: Grundsätzlich kann die Rechnung erst im Jahr 2023 als Betriebsausgabe steuermindernd abgesetzt werden. Allerdings ist zum 31.12.2022 eine Rückstellung in Höhe der erwarteten Aufwendungen von 1.500 Euro zu passivieren. Dadurch reduziert sich der Gewinn für 2022.

Wichtig | Bei Erhaltungsarbeiten, die erfahrungsgemäß in ungefähr gleichem Umfang und in gleichen Zeitabständen anfallen und turnusgemäß durchgeführt werden, liegt regelmäßig keine unterlassene Instandhaltung vor (BFH, Schreiben vom 15.02.1955, Az. I 54/54 U). Damit berechtigt z. B. die ins nächste Jahr verschobene Inspektion des Pkw nicht dazu, eine Instandhaltungsrückstellung zu bilden.

AUSGABE: VVP 6/2023, S. 15 · ID: 49231827

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