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GeschäftsbriefeGeschäftsbriefe und Rechnungen: Pflichtangaben kennen und in der Praxis richtig umsetzen
| Für die Gestaltung Ihrer Geschäftsbriefe gelten je nach Gesellschaftsform Ihres Vermittlerbetriebs bestimmte gesetzliche Formvorschriften. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, was Sie beachten sollten, um nicht der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt zu sein. |
Wer muss die Vorschriften beachten?
Gesetzliche Vorgaben bestehen nur für Vermittlerunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Die Anforderungen an den Geschäftsbrief sind je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich. Sie richten sich nach folgenden Vorschriften und sind Punkt für Punkt verpflichtend einzuhalten.
- Im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen (§ 37a HGB)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG; § 125a HGB)
- Kommanditgesellschaft (KG; § 177a HGB)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; § 35a GmbH-Gesetz [GmbHG])
- GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG)
- Aktiengesellschaft (AG; § 80 Aktiengesetz [AktG])
Für ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, etwa ein Einzelunternehmer (Kleinunternehmer) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), gibt es keine Vorschriften; bei der GbR ändert sich das aber ab 2024 (mehr dazu unten).
Was ist ein „Geschäftsbrief“?
Der Begriff „Geschäftsbrief“ wird sehr umfassend verstanden. Er erfasst grundsätzlich alle schriftlichen Mitteilungen an außenstehende Geschäftspartner unabhängig von der Form.
Beispiele für Mitteilungen mit Geschäftsbrief-Charakter |
Rundschreiben, Rechnungen (hier gelten Besonderheiten, siehe unten), Mitteilungen an Mitarbeiter, die das Arbeitsverhältnis selbst betreffen (z. B. eine Kündigung), Schreiben per E-Mail, Telefax oder als Postkarte. |
Wichtig | Keine Geschäftsbriefe sind Mitteilungen, die sich nur an Adressaten innerhalb des Vermittlerunternehmens oder an einen unbestimmten Personenkreis außerhalb des Vermittlerunternehmens richten. Das sind z. B. interne Rundschreiben und Memos, Mitteilungen an die Gesellschafter, Werbeschriften und Postwurfsendungen.
Pflichtangaben in Geschäftsbriefen | |
Rechtsform | Pflichtangaben |
Versicherungmakler/-vertreter als im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann (§ 37a HGB) |
Beispiele | Versicherungsmakler Michael Meyer e.K., München, Registergericht München, HRA 1234 oder Versicherungsvertreter Michael Meyer e.K., München, Registergericht München, HRA 1234 |
Makler-OHG und Makler-KG bzw. Agentur-OHG und Agentur-KG (§§ 125a, 177a HGB) |
Beispiele | Versicherungsmakler Meyer OHG, München, Registergericht München, HRA 1234 oder Pfefferminzia-Versicherungsagentur Meyer & Meyer OHG, München, Registergericht München, HRA 1234 |
Makler-GmbH bzw. Agentur-GmbH (§ 35a GmbHG) |
Beispiele | Versicherungsmakler Meyer GmbH, München, Registergericht München, HRB 1234, Geschäftsführer Markus Meyer oder Pfefferminzia-Bezirksdirektion Meyer GmbH, München, Registergericht München, HRB 1234, Geschäftsführer Markus Meyer |
Makler-GmbH & Co. KG bzw. Agentur-GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177a HGB und § 35a GmbHG |
Beispiele | Versicherungsmakler Meyer GmbH & Co. KG, München, Registergericht München, HRA 5678, Komplementär GmbH: Versicherungsmakler Meyer Verwaltungs GmbH, München, HRB 1234, Geschäftsführer Markus Meyer oder Pfefferminzia-Versicherung Generalvertretung Meyer GmbH & Co. KG, München, Registergericht München, HRA 5678, Komplementär GmbH: Pfefferminzia-Versicherung Generalvertretung Meyer Verwaltungs GmbH, München, HRB 1234, Geschäftsführer Markus Meyer |
Makler-AG (§ 80 AktG) |
Beispiele | Meyer Versicherungsmakler AG, München, Registergericht München, HRB 5678, Vorstand: Markus Meyer, Oskar Meyer (Vorstandsvorsitzender), Vorsitzender des Aufsichtsrats: Berthold Bauer (Auf die Auflistung der Angaben für Agentur-AG wurde verzichtet, weil diese in der Praxis kaum vorkommen dürfte). |
Wichtig | Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ist keine eigene Rechtsform. Für sie gilt das Gleiche wie für die GmbH.
Freiwillige Angaben
Es ist Ihnen natürlich freigestellt, über die Pflichtangaben hinaus zusätzliche Angaben zu machen. Wir empfehlen Ihnen aus Sicht des Kundenservice auch Folgendes zu nennen:
- Genaue Anschrift... möglich und sinnvoll sind
- Telefon- und Fax-Nr.
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
- Vermittlerregisternummer
Konkrete gesetzliche Vorgaben, wo die Angaben stehen müssen, gibt es nicht. Oft werden die Angaben in der Fußleiste aufgeführt. Aber genauso gut können sie im Briefkopf wiedergegeben werden. Sie sollten die genannten gesetzlichen Formvorschriften dringend einhalten. Denn Verstöße können teuer werden; Bußgelder drohen. Außerdem laufen Sie Gefahr, von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt zu werden, wenn die Pflichtangaben fehlen bzw. nicht korrekt sind.
Angaben beim nicht eingetragenen Kaufmann/bei der GbR
Für einen Vermittler, der nicht im Handelsregister eingetragen ist (Kleingewerbe), bzw. für eine Vermittler-GbR, sind derzeit folgende Angaben empfehlenswert:
Angaben in Geschäftsbriefen | |
Rechtsform | Angaben |
Makler bzw. Vertreter als nicht im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann |
Beispiele | Versicherungsmakler Markus Meyer, Maxstraße 1, 80333 München oder Ver- sicherungsvertreter Markus Meyer, Maxstraße 1, 80333 München |
Makler-GbR bzw. Agentur-GbR |
Beispiele | Versicherungsmakler Meyer & Meyer GbR, Maxstraße 1, 80333 München, Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Markus Meyer, Oskar Meyer oder Versicherungsagentur Meyer & Meyer GbR, Maxstraße 1, 80333 München, Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Markus Meyer, Oskar Meyer |
Wichtig | Um der GbR Publizität zu geben, die dem Rechtsverkehr Gewissheit über Haftung und Vertretungsverhältnisse verschafft, wird ab 2024 ein Gesellschaftsregister eingeführt, in das GbR eingetragen werden können; GbR mit Grundstückseigentum müssen bei der ersten Rechtsänderungen (Grundbuch) im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Das sieht das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz vor.
Besonderheiten bei E-Mails
Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen die Pflichtangaben stets „auf“ allen Geschäftsbriefen stehen. Dies hat für E-Mails zur Folge, dass die Angaben im Text der E-Mail selbst enthalten sein müssen; es genügt also nicht, diese in einem Dateianhang zu nennen. Nehmen Sie die Pflichtangaben in Ihre E-Mail-Signatur auf. So gehen Sie auf Nummer sicher.
Zusätzlich erforderliche Angaben bei Rechnungen
Wer Honorarberatung betreibt, stellt dem Kunden die erbrachte Leistung in Rechnung. Bei diesen Rechnungen müssen Sie zusätzlich zu den obigen Angaben folgende Pflichtangaben machen.
Pflichtangaben für Rechnungen |
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Übrigens: Eine Rechnung muss nicht – auch nicht im Geschäftsverkehr – als solche bezeichnet sein. Es genügt, dass sich daraus ergibt, dass eine Leistung abgerechnet wird. Und die Rechnung kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die erforderlichen Angaben dann insgesamt ergeben. Sie muss nicht unterschrieben werden, um gültig zu sein. Aus diesem Grund findet sich oft unter Rechnungen der Satz: Diese/Eine Rechnung ist auch ohne Unterschrift gültig.
- Rechnungen: Pflichtangaben für Rechnungen von Vermittlerbetrieben, auf vvp.iww.de → Abruf-Nr. 49056182
AUSGABE: VVP 5/2023, S. 19 · ID: 49017908