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Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall bei Fortsetzung des Heimwegs nach Unterbrechung
| Ein Arbeitnehmer erleidet einen Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls, wenn er seinen versicherten Heimweg mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zwar mehr als nur geringfügig unterbrochen hat, um eine am Wegesrand gelegene Arztpraxis aufzusuchen, die Unterbrechung aber zum Unfallzeitpunkt wieder beendet, der Heimweg fortgesetzt und der Versicherungsschutz erneut entstanden ist. Das hat das BSG klargestellt. |
Im Urteilsfall war der Arbeitnehmer auf dem Weg von der Praxis zur nächstgelegenen Straßenbahnhaltestelle in Richtung Wohnung beim Überqueren der Straße von einem Pkw angefahren worden. Das BSG hat einen Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls bejaht. Nach Ansicht des BSG wird das Ende der Unterbrechung bei Nutzung des öffentlichen Verkehrsmittels – hier der Straßenbahn – nicht erst mit Erreichen der Haltestelle oder Einsteigen in die Straßenbahn markiert. Eine das Ende der Unterbrechung markierende Handlung wird objektiv bereits ab dem Zeitpunkt erkennbar, ab dem der Betroffene – wenn auch zunächst als Fußgänger – dieselbe Strecke in dieselbe Richtung zurücklegt wie das öffentliche Verkehrsmittel. Konkret hatte der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt den durch den Arztbesuch unterbrochenen Weg wieder aufgenommen. Er bewegte sich mit der Motivation, nach Hause zu kommen, im öffentlichen Verkehrsraum in die „richtige“ Richtung fort und hatte bereits den Punkt wieder erreicht, den auch die Straßenbahn nutzt (BSG, Urteil vom 28.06.2022, Az. B 2 U 16/20 R, Abruf-Nr. 230073).
- Übersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf vvp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
AUSGABE: VVP 8/2022, S. 2 · ID: 48458884