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Aktuelle GesetzgebungBundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht

Abo-Inhalt03.05.2024603 Min. Lesedauer

| Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.3.24 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. |

Er folgte dabei einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung angerufen wurde, nachdem das Gesetz (BR-Drs. 90/24 (B)) am 2.2.24 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte. Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21.2.24 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der VR. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23.2.24 bestätigt hat, kann das Gesetz nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Weiterführender Hinweis
  • Über den Gesetzesentwurf haben wir in VK 23, 170 berichtet.

AUSGABE: VK 5/2024, S. 75 · ID: 50006841

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