Vollstreckungspraxis
Wie greifen Gläubiger auf Werte in Kryptowährungen zu?
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Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Kürzlich haben wir über die Probleme beim Zugriff rein digital vorhandener Unterlagen von Schuldnern berichtet. Unsere Leserin Andrea Glocke, Düsseldorf, kennt diese Schwierigkeiten. Sie schrieb uns, wie sie präventiv viele Daten des Schuldners dokumentiert – und zwar praktisch und schnell. Das hat ihr schon mehrmals zum Erfolg verholfen. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gedruckt oder digital? Egal! |
Was digital verborgen bleibt Unsere Leserin kennt die Schwierigkeiten: Banken und andere Dienstleister geben immer mehr wichtige Belege mit „Biss“ bevorzugt digital aus, aus denen sich viel über die wirtschaftliche oder die Vermögenssituation des Schuldners erkennen lässt (Bankdokumente, Zahlungsbelege, Depotauszüge). Hierauf kann der Gerichtsvollzieher dann im Einzelfall nicht zugreifen. Sie können aber gleichwohl beim Zugriff helfen. Bei Schuldner S., einem ehemaligen Mandanten, der die anwaltliche Honorarrechnung nicht bezahlt hatte, war es so, dass er wichtige Dokumente oft erst selbst angefordert hatte und gar nicht mehr auf Papier besaß. Da unsere Leserin bei S. von Anfang an – quasi aus einem „Bauchgefühl“ heraus – davon ausgegangen war, später gegen ihn die Zwangsvollstreckung betreiben zu müssen, hatte sie früh gezielt Informationen über ihn gesammelt. Dabei war es ihr zunächst egal, ob diese ausgedruckt oder digital vorlagen. Neben den Basisdaten hatte sie Auszüge u. a. aus PayPal-Abbuchungen bzw. -Gutschriften. E-Bike als Pfändungsobjekt Das zahlte sich später aus: Außer seinem bekannten Girokonto gab der Schuldner zwar keine weiteren Konten an. Ein Blick in die ihr vorliegenden Kontoauszüge brachte aber ans Licht: S. besaß eine Kreditkarte und hatte – versehentlich – eine Kopie auch eines Kreditkartenauszugs gemailt. Auf dem Auszug erkannte unsere Leserin die Abbuchung eines Fahrradhändlers für ein E-Bike in Höhe von rund 4.000 EUR. Davon hätten sie oder der Gerichtsvollzieher ohne den Kreditkartenauszug nichts erfahren. Das Mietkautionskonto war „fällig“ Unsere Leserin ließ das Rad direkt pfänden. Denn S. hatte sie schon mehrfach getäuscht und sie wollte kein Risiko eingehen. Und um allem noch die „Krone aufzusetzen“, erhielt sie am Tag der Pfändung von einem anderen Schuldner, dem Q., einen digitalen Bankauszug, auf dessen Hauptseite alle seine Konten gelistet waren. So erfuhr unsere Leserin erstmals von einem Mietkautionskonto in Höhe von 1.200 EUR, auf das sie nun zugreifen wird. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
AUSGABE: VE 5/2025, S. 90 · ID: 50370711