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SatzungSatzungsgestaltung (Teil 7): Empfehlungen zum Thema „Rechnungsprüfung im Verein“

Top-BeitragAbo-Inhalt01.09.2025249 Min. Lesedauer

| Die Bedeutung der Vereinssatzung für die praktische Vereinsorganisation ist kaum zu unterschätzen. Unsere Beitragsreihe zeigt die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und gibt Empfehlungen für die Satzungsgestaltung. Teil 7 gibt Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rechnungsprüfung. |

Darum lohnen sich konkretisierende Satzungsregelungen

Auch wenn es gesetzlich dazu keine Verpflichtung oder spezielle Vorgaben gibt, finden sich in den meisten Vereinssatzungen Regelungen zur Rechnungs- oder Kassenprüfung. Oft erschöpfen diese sich allerdings in der Wahl der Rechnungsprüfer. Um für den Vorstand, aber auch die Rechnungsprüfer selbst Rechtsicherheit zu schaffen, sollte die Satzung oder eine entsprechende Vereinsordnung die Rechnungsprüfung näher regeln.

Wahl der Kassenprüfer

Zunächst sollten das Wahlverfahren und die Voraussetzungen für das Amt geregelt werden.

Musterklausel / Wahlverfahren

Die Mitgliederversammlung bestellt für die Dauer von zwei Jahren einen/zwei Rechnungsprüfer (und einen Stellvertreter). Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Sie dürfen keinem anderen Vereinsorgan angehören und in keinem Dienstverhältnis zum Verein stehen.

Musterklausel / Voraussetzungen für das Amt

Die Rechnungsprüfer sollten Kenntnisse im Buchführungsbereich haben. Sie verpflichten sich zu unparteiischer Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über alle Gegebenheiten, über die sie im Rahmen der Rechnungsprüfung Kenntnis erlangen.

Bei größerem Verein kann die Rechnungsprüfung auch extern durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden:

Musterklausel / Externer Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfung des Vereins erfolgt durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, der von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beauftragt wird.

Umfang der Prüfung

Beim Umfang der Rechnungsprüfung gibt es oft Unsicherheiten. Hier sollte die Satzung den Prüfungsumfang spezifizieren und insbesondere klarstellen, dass nicht die gesamte Geschäftsführung des Vorstands überprüft wird.

Musterklausel / Umfang der Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung erfolgt jährlich in Zusammenhang mit der Vorlage des Rechenschaftsberichts des Vorstands. Gegenstand der Prüfung sind

  • Kassen-, Bank- und sonstige Vermögensbestände des Vereins,
  • ob die Ausgaben zweckgebunden getätigt wurden und korrekt belegt sind,
  • ob die Aufstellungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Vermögensübersichten usf.) sachlich und rechnerisch richtig sind,
  • ob die Mittel des Vereins wirtschaftlich verwendet wurden.

Eine Prüfung der Belege muss nur stichprobenartig erfolgen.

Klarstellen kann die Satzung auch, welche Mitwirkungspflichten der Vorstand hat. Das ist aber nicht zwingend erforderlich, weil sie sich aus § 259 Abs. 1 BGB ergeben. Sinnvoll ist auch zu regeln, wie lange vorher die Prüfung angekündigt werden muss, damit der Vorstand die Unterlagen zusammenstellen kann.

Musterklausel / Mitwirkungspflichten des Vorstands

Der Vorstand ist verpflichtet, den Rechnungsprüfern alle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Rechnungsprüfer melden die Prüfung mindestens zwei Wochen vorher beim Vorstand an.

Berichtspflichten der Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfer sind nur der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich und berichten an diese. Um Konflikte mit dem Vorstand zu vermeiden und ihm die Möglichkeit zu geben, Unklarheiten auszuräumen und Fehler zu beheben, ist es sinnvoll, dass der Prüfbericht zunächst dem Vorstand zur Stellungnahme vorgelegt wird.

Musterklausel / Vorlage des Prüfberichts an den Vorstand

Die Rechnungsprüfer erstellen einen schriftlichen Prüfbericht, den sie zunächst dem Vorstand zur Stellungnahme vorlegen. Einwände und Hinweise des Vorstands zum Prüfbericht sind beim späteren Bericht an die Mitgliederversammlung zu berücksichtigen.

Musterklausel / Bericht in der Mitgliederversammlung

Die Rechnungsprüfer berichten im Rahmen der Jahreshauptversammlung an die Mitgliederversammlung. Der Prüfbericht kann von jedem Mitglied auf Verlangen eingesehen werden.

Natürlich kann auch geregelt werden, dass der Prüfbericht vereinsintern veröffentlicht oder allen Mitgliedern zugeschickt wird.

Geregelt werden kann auch, dass die Rechnungsprüfer eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstands abgeben:

Musterklausel / Empfehlung zur Entlastung des Vorstands

Die Rechnungsprüfer geben im Rahmen ihres Berichts eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstands.

Etablierung einer Finanzordnung

Um die Satzung schlank zu halten, können die o. g. Regelungen zu Umfang und Ablauf der Rechnungsprüfung auch in eine Finanzordnung ausgelagert werden. Dort können natürlich auch andere Finanzfragen geregelt werden, z. B. zum Aufwandsersatz für den Vorstand und für ehrenamtlich Tätige. Insbesondere könnten dort auch nähere Regelungen zu den Rechnungs- legungspflichten des Vorstands getroffen werden.

Musterklausel / Beschluss über Finanzordnung

Die Mitgliederversammlung beschließt über eine Finanzordnung, die (u. a.) den Ablauf und den Umfang der Rechnungsprüfung regelt.

Weiterführende Hinweise
  • Die Teile 1 bis 5 der Beitragsreihe finden Sie in den Ausgaben Februar bis Juli bzw. zusammengefasst in der Sonderausgabe „Die moderne Vereinssatzung“ auf iww.de/vb → Downloads → Abruf-Nr. 50456480
  • Teil 7 der Reihe „Problemfällen der Vereinspraxis gut vorbeugen“ finden Sie in VB 8/2025, Seite 18 → Abruf-Nr. 50496360
  • Einen 360 Grad Blick auf steuerliche relevante Satzungsinhalte erhalten Sie im nächsten VB-Webinar am 23.09.2025 unter dem Titel „Die Satzungsgestaltung aus steuerlicher Sicht“ wird Sie dort Vereinsexperte Michael Röcken über die neueste BFH- und FG- Rechtsprechung mit Satzungsrelevanz informieren und auf typische Fehler aufmerksam machen. Themen sind u. a. Fördervereine, die Amtszeit von Vorständen, die Frage der Vergütung von Organmitgliedern, Kooperationen oder den Wortlaut der unbedingt erforderlichen Vermögensbindungsklausel. Mehr dazu finden Sie auf https://www.iww.de/webinar/recht-und-steuern-im-verein.

AUSGABE: VB 9/2025, S. 13 · ID: 50525695

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