Unfallversicherung
Bereich der Wohlfahrtspflege ist weit gefasst: Auch Tätigkeit im Pfadfinderverein ist unfallversichert
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII sind Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Diese Regelung ...