Vereinsmitgliedschaft
Aufnahmeklausel in der Satzung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung nicht unterlaufen werden
Regelt die Satzung, dass eine bestimmte Personengruppe Mitglied im Verein werden kann, ist ein anderer Beschluss der Mitgliederversammlung unwirksam. Das entschied das LG Berlin im Fall des FC Bundestag.