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SatzungSatzungsgestaltung (Teil 6): Problemfällen der Vereinspraxis gut vorbeugen

Abo-Inhalt04.08.202589 Min. Lesedauer

| Die Bedeutung der Vereinssatzung für die praktische Vereinsorganisation ist kaum zu unterschätzen. Unsere Beitragsreihe zeigt die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und gibt Empfehlungen für die Satzungsgestaltung. Teil 6 dreht sich um Lösungen für typische Probleme, die in Vereinen häufig konfliktbehaftet sind. |

Vorstand unterlässt Einberufung der Mitgliederversammlung

Für die Einberufung der Mitgliederversammlung ist – wenn die Satzung nichts anderes bestimmt – der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl (im Sinne des BGB, also laut Eintrag im Vereinsregister) zuständig und berechtigt. Die Satzung muss hier also zunächst keine weiteren Regelungen treffen.

Grundsätzlich ist für die Einberufung kein gültiger Vorstandsbeschluss erforderlich. Besteht der Vorstand aus mehreren vertretungsberechtigten Mitgliedern, sollte die Satzung die Zuständigkeit eingrenzen oder einen Beschluss des Vorstands verlangen, damit es bei Konflikten im Vorstand nicht zu konkurrierenden Einladungen kommt.

Musterformulierung / Vorstand und die Einberufung der MV

Die Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstands eingeladen. Der Vorstand kann dazu eines seiner Mitglieder oder eine dritte Person beauftragen.

Weil die Einladung zur Mitgliederversammlung keine Außenvertretungshandlung ist, kann die Satzung auch ein anderes Organ vorsehen. Im Regelfall ist das nicht praktikabel. Das Verfahren könnte aber für den Sonderfall vorgesehen werden, dass der Vorstand sich weigert, die Versammlung einzuberufen, und damit auch das umständliche Verfahren der Einberufung auf Verlangen einer Minderheit ersetzen oder abkürzen. Dabei sollte aber ein höheres als das Zehn-Prozent-Quorum gewählt werden, das das BGB für das Minderheitenbegehren vorsieht, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Musterformulierung / Sonderverfahren zur Einberufung der MV

Die Mitgliederversammlung wählt im Turnus der Vorstandswahl ein Mitglied für die Einberufung der Mitgliederversammlung im Sonderfall. Es nimmt die Einberufung der Mitgliederversammlung vor, wenn die dafür erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen oder wenn der Vorstand trotz eines Antrags von einem Drittel der Mitglieder die Versammlung nicht binnen sechs Wochen einberuft. Dem Mitglied ist nach seiner Wahl vom Vorstand die aktuelle Mitgliederliste zugänglich zu machen.

Wichtig | Der letzte Satz soll sicherstellen, dass die Mitgliederdaten für die Einladung jederzeit vorliegen.

Mitgliederliste ist unvollständig oder nicht aktuell

Es kommt nicht selten vor, dass der Verein keine aktuelle Mitgliederliste hat. Er riskiert dann, dass nicht eingeladene Mitglieder Beschlüsse der Mitgliederversammlung wirksam anfechten. Die Satzung könnte für diesen Fall eine Lösung treffen, bei der sich die Mitglieder regelmäßig „zurückmelden“ müssen. Zwar wird es nicht sinnvoll sein, Mitglieder, die das unterlassen, aus dem Verein auszuschließen. Die Satzung könnte ihnen aber das Recht entziehen, Beschlusse der Versammlung anzufechten, weil sie nicht eingeladen wurden. Das Verfahren könnten zugleich genutzt werden, um die Adressdaten aktuell zu halten.

Musterformulierung / Jährliche Rückmeldung der Mitglieder

Die Mitglieder müssen dem Verein jährlich bis zum 15.01. ihre aktuelle Post- und E-Mail-Adresse (oder weitere Daten) mitteilen. Mitglieder, die das unterlassen, verwirken das Recht, Beschlüsse der Mitgliederversammlung anzufechten, weil sie nicht eingeladen wurden.

Mitgliederliste bereinigen

Häufig treten Mitglieder „stillschweigend“ aus dem Verein aus. Das kann durch Einstellung der Beitragszahlungen oder durch Umzug ohne Mitteilung der neuen Adresse erfolgen. Um in den Fällen ein umständliches Ausschlussverfahren zu vermeiden, kann eine Streichung von der Mitgliederliste erfolgen.

Musterformulierung / Streichung aus der Mitgliederliste

Mitglieder, die mit der Zahlung des Beitrags mehr als drei Monate in Rückstand sind oder dem Verein ihre aktuelle postalische oder E-Mail-Adresse nicht mitteilen, können von der Mitgliederliste gestrichen werden. Eine Anhörung des Mitglieds ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Damit wäre eine Streichung insbesondere möglich, wenn Einladungen zur Mitgliederversammlung nicht zustellbar sind. Die Kann-Regelung erlaubt es dem Verein aber, auf den Ausschluss zu verzichten, solange in diesem Fall die Beiträge weitergezahlt werden.

Weiterführender Hinweis
  • Die Teile 1 bis 5 der Beitragsreihe finden Sie in den Ausgaben Februar bis Juli bzw. zusammengefasst in der Sonderausgabe „Die moderne Vereinssatzung“ auf iww.de/vb → Downloads → Abruf-Nr. 50456480

AUSGABE: VB 8/2025, S. 18 · ID: 50496360

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