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VereinsrechtRecht am eigenen Bild: Fotos können bei Vereinsstreitigkeiten zur Beweissicherung zulässig sein
| Bei Rechtsstreitigkeiten im Verein können Fotos von Mitgliedern zur Beweissicherung zulässig sein. Das entschied das OLG Celle im Fall eines Kleingartenvereins, der ein Mitglied ausgeschlossen hatte. Lt. Satzung und Pachtvertrag endete mit der Mitgliedschaft auch der Pachtvertrag über die Parzelle. Dennoch nutzte das Mitglied die Parzelle weiter. Das dokumentierte ein Vereinsmitglied mit der Kamera. Das ausgeschlossene Mitglied klagte wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und unterlag. |
Das OLG bewertete den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitglieds durch die Fotografien als überaus gering. Die Fotos zeigten das Mitglied bei der Gartenarbeit auf seiner Parzelle, also anlässlich eines alltäglichen und gerade nicht intimeren Vorgangs. Dabei sei das Mitglied lediglich in seiner Sozialsphäre betroffen. Ob der Ausschluss aus dem Verein rechtswidrig gewesen war, ist – so das OLG – in diesem Zusammenhang ohne Belang. Da der Streit darüber, ob das Mitglied wirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden war, zu diesem Zeitpunkt noch fortbestand, gab es für die Schaffung von derartigen Beweismitteln durchaus einen objektiven Grund. Keine Rolle spielt dabei, ob der Fotografierende in seiner Funktion als erster Vorsitzender des Vereins oder als bloßes „einfaches“ Vereinsmitglied gehandelt hat (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2024, Az. 5 U 114/23, Abruf-Nr. 241651).
AUSGABE: VB 6/2024, S. 1 · ID: 50043464