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RettungsgasseRettungsgasse auch auf autobahnähnlicher innerörtlicher Straße?
| § 11 Abs. 2 StVO sieht vor, dass auf einer Autobahn oder Außerortsstraße ggf. eine (Rettungs-)Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet werden muss. Das AG Augsburg hatte diese Verpflichtung auch für eine Bundesstraße im Stadtgebiet Augsburg bejaht. Es hat den Betroffenen zu einer Geldbuße von 240 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. |
Das BayObLG hat die Verurteilung aufgehoben (26.9.23, 201 ObOWi 971/23, Abruf-Nr. 238702). Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt dem eindeutigen Wortlaut des § 11 Abs. 2 StVO nach nicht für den innerstädtischen Verkehr auf einer Bundesstraße (vgl. auch LG Hamburg 18.2.22, 306 O 471/20). Ein autobahnähnlicher Ausbau ändere daran nichts. Es überschreite die Grenzen zulässiger Auslegung, entgegen dem Wortlaut des § 11 Abs. 2 StVO die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer autobahnähnlich ausgebauten innerörtlichen Straße anzunehmen.
Merke | Ggf. kommt aber ein Verstoß gegen §§ 38 Abs. 1 S. 2, 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Betracht. § 39 StVO ordnet bei Verwendung des blauen Blinklichts zusammen mit dem Einsatzhorn an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Um das zu klären, hat das BayObLG das Verfahren an das AG zurückverwiesen. |
AUSGABE: VA 2/2024, S. 32 · ID: 49848661