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Subjektbezogener SchadenbegriffAG Lindau hat den BGH verstanden: Urteil mit elf Zeilen

Abo-Inhalt19.07.20241368 Min. Lesedauer

| Ein gutes Beispiel für eine sehr konsequente Umsetzung der BGH-Linie kommt vom AG Lindau. Mit den Nebenentscheidungen hat das Gericht elf Zeilen gebraucht, um den Versicherer in restliche Gutachtenkosten zu verurteilen. |

Bei restlichen Reparaturkosten hätte das Urteil vermutlich genauso ausgesehen. Das Urteil eignet sich gut dafür, anderen Gerichten in passenden Verfahren vorgelegt zu werden (AG Lindau, Urteil vom 12.07.2024, Az. 1 C 159/24, Abruf-Nr. 242740, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).

AUSGABE: UE 8/2024, S. 1 · ID: 50102807

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