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SponsoringVIP-Loge und § 37b EStG: Was gilt für die Sozialabgaben?

Abo-Inhalt26.06.20241 Min. Lesedauer

| Wird der aus einer VIP-Loge für Arbeitnehmer resultierende Sachbezug nach § 37b EStG pauschal lohnversteuert, besteht dann immer eine Befreiung von den Sozialabgaben? Diese Frage hat ein SSP-Leser zum Beitrag in SSP 6/2024 auf Seite 10 gestellt. |

Antwort | Entscheidend ist, zu wem ein Arbeitsverhältnis besteht. Ist das der Arbeitgeber, der auch die VIP-Loge bezahlt, dann kann durch die Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG zwar die Erhebung der Lohnsteuer vereinfacht werden. Sozialabgaben fallen trotzdem an (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Handelt es sich hingegen um Arbeitnehmer eines fremden Arbeitgebers, werden also Arbeitnehmer eines Geschäftspartners in die VIP-Loge eingeladen, dann entfallen durch die Pauschalierung nach § 37b Abs. 1 EStG auch die Sozialabgaben (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV).

Wichtig | Handelte es sich bei dem Besuch eigener Arbeitnehmer in der VIP-Loge um eine Betriebsveranstaltung i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG? Dann kann der Vorteil anstelle von 30 Prozent auch mit 25 Prozent pauschaliert werden (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Das spart nicht nur fünf Prozent Steuern, sondern es entfallen auch die Sozialabgaben (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV).

AUSGABE: SSP 7/2024, S. 2 · ID: 50068195

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