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GesetzesvorhabenBundesrat: Ausdehnung der haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige in §§ 31a und 31b BGB geplant
| Der Bundesrat hat am 27.09.2024 beschlossen, den Gesetzentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Haftungsfreibetrag soll von 840 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Er soll damit mit dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG „gleichlaufen“. Bisher greifen die haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige nur, wenn ihre Vergütung 840 Euro jährlich nicht übersteigt. |
Wichtig | Zudem hat der Bundesrat gefordert, dass der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro auf 900 Euro erhöht wird. Ob sich ein erhöhter Übungsleiterfreibetrag auch auf den Haftungsfreibetrag auswirken würde (ergo Erhöhung auf 3.300 Euro), bleibt abzuwarten.
- Gesetzentwurf vom 27.09.2024 → Abruf-Nr. 244080
AUSGABE: SB 11/2024, S. 202 · ID: 50190412