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StiftungsmanagementDie Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Kein aktiver Handlungsbedarf für Stiftungen
| Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kommt. Eine W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen, also etwa juristische Personen oder Personenvereinigungen. Dazu gehören auch gemeinnützige Organisationen wie Stiftungen oder Vereine. Aktiv veranlassen müssen diese nichts. |
Die Mitteilung an die wirtschaftlichen Tätigen wird in Stufen erfolgen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde ab November 2024. Die Nummer wird den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die W-IdNr. soll für die eindeutige Identifizierung im Wirtschaftsverkehr und für steuerliche Zwecke verwendet werden. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch z. B. bei Adress- oder Namensänderungen.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und – daran anschließend – aus neun Ziffern zusammen. Darauf folgen – getrennt durch einen Bindestrich – fünf weitere Ziffern, die als Unterscheidungsmerkmal dienen.
- Mehr zum Thema unter www.bzst.de/widnr
AUSGABE: SB 11/2024, S. 201 · ID: 50160341