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Sachspenden/UmsatzsteuerBMF regelt Fragen und Antworten zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden

Abo-Inhalt21.02.20241000 Min. Lesedauer

| Um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zur allgemeinen umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden abgestimmt. Es regelt u. a., in welchen Fällen bei Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln gar keine Umsatzsteuer anfällt. |

Frage fünf z. B. lautet: Welche Möglichkeiten bietet das Umsatzsteuerrecht für eine kostengünstige Sachspende durch Unternehmer? Die Antwort: Die Umsatzsteuerbelastung durch Warenspenden hängt von der Bemessungsgrundlage ab. Diese bemisst sich im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe nach dem (insoweit fiktiven) Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes (Hingabe der Spende). Dieser fiktive Einkaufspreis entspricht damit in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt der Spende. Handelt es sich bei den gespendeten Gegenständen um Produkte, die vernichtet werden müssten oder die aufgrund von erheblichen Materialfehlern oder fehlender Marktgängigkeit (z. B. Vorjahresware) nicht oder nur schwer verkäuflich sind, ist ein entsprechend geringer Marktpreis als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Hier wird entweder keine oder nur eine geringfügige Umsatzsteuer entstehen.

Weiterführender Hinweis
  • Alle zehn Fragen und Antworten zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden finden Sie unter www.iww.de/s10334

AUSGABE: SB 3/2024, S. 42 · ID: 49911779

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