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SteuerhinterziehungSteuern hinterziehen unter Nutzung der EWIV

Abo-Inhalt05.08.2024700 Min. Lesedauer

| Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine supranationale Gesellschaftsform der EU, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern soll, ohne diese dem nationalen Recht eines der beteiligten Länder zu unterwerfen. Sie übt vielfach Tätigkeiten aus, mit denen keine Gewinne erzielt, sondern nur Aufwendungen reduziert werden sollen. Unternehmen nutzen diese Struktur, um Steuern zu verkürzen. |

Merke | Eine EWIV besteht aus mindestens zwei Mitgliedern verschiedener Mitgliedstaaten. Es kann sich um natürliche oder juristische Personen handeln. In Deutschland wird die EWIV wie eine Personengesellschaft behandelt, ähnlich der OHG. Sie ist im Handelsregister anzumelden. Der Geschäftsführer muss für ihre ordnungsmäßige Buchführung sorgen und den Jahresabschluss aufstellen.

Derzeit ist festzustellen, dass unter Nutzung der EWIV versucht wird, es Unternehmern zu ermöglichen, private Aufwendungen in Betriebsausgaben „zu verwandeln“ und damit die Basis zu schaffen, um sie in der Folge steuermindernd geltend zu machen und sie auf diesem Wege rechtswidrig zu sozialisieren:

Beispiel

Unternehmer U bucht über ein Reisebüro eine private Reise, die der EWIV in Rechnung gestellt wird. Die EWIV verlangt den Betrag zzgl. einer „angemessenen“ Provision vom U als „Mitgliedsbeitrag“ zurück. Sofern der U den Mitgliedsbeitrag als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend macht, handelt es sich um eine unrichtige Angabe über eine steuerlich erhebliche Tatsache, die – antragsgemäße Veranlagung vorausgesetzt – zur Steuerverkürzung i. S. d. § 370 AO führt. Derjenige, der die falsche Rechnung erstellt, begeht eine Beihilfe dazu.

AUSGABE: PStR 9/2024, S. 193 · ID: 50069250

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