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MitarbeiterbindungMitarbeiter aus der Baby-Boomer-Generation: Das macht die Flexi-Rente jetzt so attraktiv

Abo-Inhalt21.02.2023915 Min. Lesedauer

| Die Baby-Boomer-Generation steht vor dem Eintritt in den Ruhestand. Viele von Ihnen würden diese Leistungsträger aber gerne möglichst lange im Büro halten. Aber wie es den Mitarbeitern schmackhaft machen? Für die „Generation 63“ gibt es ein Modell, das vor allem finanziell höchst lukrativ ist – die Flexi-Rente. PBP stellt es Ihnen vor, damit Sie betroffene Mitarbeiter darüber informieren können und Ihr Standing als „guter Arbeitgeber“ weiter steigern. |

Das Modell: Rente und Arbeitseinkommen parallel beziehen

Das Flexi-Renten-Modell besteht – auf den Punkt gebracht – darin, dass man als 63-Jähriger, der 35 Beitragsjahre vorweisen kann, vorzeitig Altersrente beziehen und trotzdem voll weiterarbeiten kann. Man hat in den letzten Berufsjahren somit zwei Einkommensquellen: Das Gehalt und die gesetzliche Rente.

Eckdaten der Flexi-Rente und Neuerungen ab 2023

Die Flexi-Rente gibt es schon seit 2017. Sie sollte dafür sorgen, dass der Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand flexibler gestaltet werden kann. Eine Untersuchung des Instituts für Altersvorsorge hat jedoch ergeben, dass das Modell nur „verhalten“ genutzt wird. Gründe dafür sind, dass die Flexi-Rente wenig bekannt ist und dass sich Mitarbeiter von einer Rentenkürzung abschrecken lassen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter deshalb über sechs Eckpunkte.

1. Die Rente für langjährig Versicherte ab Alter 63

Konkret geht es beim Flexi-Renten-Modell um die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Diese erhalten Personen, die mindestens 35 Jahre Angehörigkeit in der Rentenversicherung vorweisen können.

2. Die Abschläge bei der vorgezogenen Rente

Die Flexi-Rente wird frühestens ab dem 63. Lebensjahr gewährt, allerdings mit Abschlägen. Konkret wird dabei verglichen, wann ein Mitarbeiter regulär in Rente gehen würde und wann er tatsächlich, also verfrüht in Rente gegangen ist.

Für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts wird die Altersrente um 0,3 Prozent gekürzt. Maximal kann sich somit eine Rentenkürzung von 14,4 Prozent ergeben (frühester Renteneintritt mit 63, spätester Renteneintritt mit 67, Differenz vier Jahre = 48 Monate x 0,3 Prozent). Diese Abschläge sollen die Kosten ausgleichen, die der Rentenversicherung entstehen, weil der Mitarbeiter die Rente früher – und damit auch länger bezieht.

Wichtig | Rentenabschläge können Mitarbeiter ganz oder teilweise vermeiden, indem sie freiwillige Auffüllzahlungen leisten. Dies ist möglich, sobald man das 50. Lebensjahr erreicht hat (§ 187a SGB VI).

3. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr

Seit diesem Jahr ist die „Rente für langjährig Versicherte ab Alter 63“ attraktiver denn je. Das liegt daran, dass es keine Einkommensgrenzen mehr gibt.

Mit anderen Worten: Egal, wieviel Ihr Mitarbeiter verdient – beide Einkommensquellen laufen parallel nebeneinander. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist komplett aufgehoben worden. Es muss also nichts mehr an- oder gegengerechnet werden („Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“).

4. Die vorgezogene Rente wird durch Beiträge weiter aufgefüllt

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und dennoch weiterarbeitet, ist in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. D. h.: Ist Ihr Mitarbeiter in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, zahlen Sie und Ihr Mitarbeiter weiterhin die jeweiligen Beitragsanteile in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Beiträge füllen das Rentenkonto auf und erhöhen die Altersrente, die Ihr Mitarbeiter erhält, sobald er das reguläre Rentenalter erreicht hat. Das Thema „Rentenabschläge“ erledigt sich so somit von allein.

5. So wird die vorgezogene Rente versteuert

Sowohl das von Ihnen gezahlte Gehalt, als auch die Rente sind für Ihren Mitarbeiter steuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung von Renten richtet sich dabei nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Anteil, den Ihr Mitarbeiter versteuern muss. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 beträgt der Besteuerungsanteil 83 Prozent. 17 Prozent der Rente bleiben also steuerfrei. Dies gilt auch für die Flexi-Rente.

Fazit | Das Modell „die vorgezogene Rente in Anspruch nehmen und trotzdem voll arbeiten“ ist aus vier Gründen für alle Beteiligten höchst attraktiv:

  • Der Mitarbeiter hat für die Zeit bis zum Eintritt in den endgültigen Ruhestand zwei Einkommensquellen: Ihr Gehalt und seine vorgezogene Rente.
  • Der Mitarbeiter füllt sein Rentenkonto weiter auf, da aus seinem regulären Gehalt weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt werden.
  • Der Mitarbeiter kann durch das „Doppeleinnahmenmodell“ Kürzungen bei der vorgezogenen Altersrente locker ausgleichen. Ein Jahr vorgezogene, also gekürzte Rente von z. B. 2.000 Euro monatlich, ergibt im Jahr beispielsweise ein zusätzliches Einkommen von 24.000 Euro.
  • Der Mitarbeiter kann – wenn er möchte – die Abzüge bei der vorgezogenen Rente durch Auffüllzahlungen ausgleichen.
Weiterführende Hinweise
  • Mehr zum Thema finden Sie in den FAQ der Deutschen Rentenversicherung zur Flexirente → www.iww.de/s7560
  • Sie wollen mehr Informationen zum Thema „Strategieüberlegungen zur Baby-Boomer-Generation im Planungsbüro“? Dann mailen Sie einfach an pbp@iww.de. Die Redaktion freut sich auf Ihre Anregungen.

AUSGABE: PBP 3/2023, S. 27 · ID: 48660724

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