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Rentner Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2009

Abo-Inhalt12.01.20093 Min. Lesedauer

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner haben sich aufgrund der gestiegenen Bezugsgröße erhöht. Nachfolgend finden Sie die ab 1. Januar 2009 geltenden Werte:

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner haben sich aufgrund der gestiegenen Bezugsgröße erhöht. Nachfolgend finden Sie die ab 1. Januar 2009 geltenden Werte:

RentenartMaximaler monatlicher HinzuverdienstMaximaler monatlicher HinzuverdienstWestOstAltersvollrente vor dem Endedes 65. Lebensjahrs400,00 Euro400,00 EuroAltersrente vor dem Ende des 65. Lebensjahrs2/3-Teilrente1/2-Teilrente1/3-Teilrente491,40 Euro718,20 Euro945,00 Euro431,83 Euro631,13 Euro830,43 EuroErwerbsunfähigkeitsrente400,00 Euro400,00 EuroBerufsunfähigkeitsrentein voller Höhe2/3-Teilrente1/3-Teilrente718,20 Euro957,60 Euro1.184,40 Euro631,13 Euro841,51 Euro1.040,81 EuroVolle Erwerbs­minderungsrentein voller Höhe3/4-Teilrente1/2-Teilrente1/4-Teilrente400,00 Euro642,60 Euro869,40 Euro1.058,40 Euro400,00 Euro564,69 Euro764,00 Euro930,08 EuroTeilweise Erwerbs­minderungsrentein voller Höhe1/2-Teilrente869,40 Euro1.058,40 Euro764,00 Euro930,08 Euro

Beachten Sie: Bei den Hinterbliebenrenten gibt es keine Änderung. Dort gelten die zuletzt zum 1. Juli 2008 geänderten Werte fort. Die jeweils gültigen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Rentner“.

AUSGABE: LGP 1/2009, S. 1 · ID: 123843

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