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SteuerbürokratieabbaugesetzHöhere Grenzen bei der Lohnsteueranmeldung sollen kleinere Arbeitgeber entlasten
Die Schwellenwerte für die monatlich bzw. vierteljährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung wurden für 2009 erhöht.
Die Schwellenwerte für die monatlich bzw. vierteljährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung wurden für 2009 erhöht („Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“; Abruf-Nr. 083928083928).
Anmeldezeitraum für Lohnsteuer
Häufigkeit und Zeitpunkt der Abgabe einer Lohnsteueranmeldung bestimmen sich nach dem jeweiligen Lohnsteueranmeldungszeitraum. Dies kann der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr sein. Entscheidend ist die Höhe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber im Vorjahr abzuführen hat (§ 41a Abs. 2 EStG). Die Grenzen wurden jetzt auf 1.000 Euro bzw. 4.000 Euro erhöht. Die höheren Grenzen gelten bereits für den Lohnsteuerabzug 2009.
Grenzen für Lohnsteueranmeldung
Jahreslohnsteuer des Vorjahres - bisherJahreslohnsteuer des Vorjahres - künftigAnmeldezeitraumnicht mehr als 800 Euronicht mehr als 1.000 EuroKalenderjahrmehr als 800 Euro bis höchstens 3.000 Euromehr als 1.000 Euro bis höchstens 4.000 EuroKalendervierteljahrmehr als 3.000 Euromehr als 4.000 EuroKalendermonat
Die Lohnsteuer des Vorjahres ist die Summe der abzuführenden pauschalen und „normalen“ Lohnsteuer. Die pauschale Lohnsteuer in Höhe von zwei Prozent für einen 400-Euro-Job (§ 40a Abs. 2 EStG) ist nicht einzubeziehen. Sie wird direkt an die Minijobzentrale abgeführt und ist in der Lohnsteueranmeldung nicht zu berücksichtigen.
Hochrechnung
Bestand das Unternehmen nicht während des ganzen vorangegangenen Kalenderjahres, muss das Lohnsteueraufkommen des Vorjahres auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden. Wurde das Unternehmen erst im Laufe des Kalenderjahres gegründet, ist für die Umrechnung auf die Lohnsteuer des ersten vollen Kalendermonats abzustellen.
Beispiel
Am 1. März 2008 wurde ein Kleinbetrieb eröffnet. Die Lohnsteuer beträgt ab März 2008 monatlich 280 Euro. Hochgerechnet auf einen Jahresbetrag ergibt sich eine Lohnsteuer in Höhe von 3.360 Euro (= 2.800 Euro x 12/10). Die Lohnsteuer im Jahr 2008 war somit monatlich anzumelden. Aufgrund der höheren Grenzen (3.360 Euro < 4.000 Euro) kann im Jahr 2009 die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abgegeben werden.
AUSGABE: LGP 1/2009, S. 11 · ID: 123854