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KünstlersozialabgabeKünstlersozialabgabe für „Superstar“-Juroren

Abo-Inhalt12.01.20092 Min. Lesedauer

RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozial­abgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt.

RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozial­abgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Tätigkeit der Jury unterfalle der Unterhaltungskunst. Das Künstlersozial­versicherungsgesetz gebe keinen besonderen Qualitätsrahmen vor. Es reiche aus, wenn die Juroren eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Fernsehpublikums erbringen.

Beachten Sie: RTL hat sich noch nicht geschlagen gegeben. Das Verfahren ist jetzt beim BSG unter dem Aktenzeichen B 3 KS 4/08 R anhängig. (Urteil vom 4.9.2008, Az: L 16 KR 5/08)(Abruf-Nr. 082912082912)

AUSGABE: LGP 1/2009, S. 2 · ID: 123845

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