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Neue Eckdaten beachtenRechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2009

Abo-Inhalt05.12.20089 Min. Lesedauer

Zum 1. Januar 2009 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2009.

Zum 1. Januar 2009 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2009.

Unser Tipp: Alle Zahlen finden Sie auch im Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ Stichwort „Sozialversicherung“.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflege­versicherung steigt um 75 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeits­losenversicherung steigt in den alten Bundes­ländern um 100 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern um 50 Euro. Somit gelten ab 2009 folgende?Grenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen 2009

Alte BundesländerNeue BundesländerArbeitslosenversicherungjährlich64.800 Euro54.600 Euromonatlich5.400 Euro4.550 EuroAllgemeine Rentenversicherungjährlich64.800 Euro54.600 Euromonatlich5.400 Euro4.550 EuroKnappschaftliche Rentenversicherungjährlich79.800 Euro67.200 Euromonatlich6.650 Euro5.600 EuroKranken- und Pflegeversicherungjährlich44.100 Euro44.100 Euromonatlich3.675 Euro3.675 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

  • Eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der GKV Versicherte und für Pflichtversicherte in der GKV und
  • eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV).

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 die damalige Jahresarbeitsentgeltgrenze (40.500?Euro) überschritten hatten und privat krankenversichert waren (§ 6 Abs. 7 Satz?1 SGB?V). Es handelt sich dabei um eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die aus Gründen des Vertrauensschutzes an das Niveau der am 31. Dezember 2002 geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze anknüpft.

Für 2009 gelten folgende Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2009

jährlichmonatlichAllgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für GKV-Versicherte (§ 6 Abs. 6 SGB V)48.600 Euro4.050 EuroBesondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Versicherte (§ 6 Abs. 7 SGB V)44.100 Euro3.675 Euro

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2009 sinkt der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung, und es wird ein einheitlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung eingeführt. Die Beitragssätze in der Pflege- und Rentenversicherung bleiben unverändert.

Beitragssätze 2009

Arbeit­­-geberArbeit­-nehmergesamtÄnderung zu 2008Arbeitslosen­versicherung1,40 %1,40 %2,80 %- 0,50 %Allgemeine Rentenversicherung9,95 %9,95 %19,90 %---Knappschaftliche Rentenversicherung16,40 %10,00 %26,40 %---Krankenversicherung7,30 %8,20 %15,50 %Pflegeversicherung:allgemein0,975 %0,975 %1,95 %---Kinderlose0,975 %1,225 %2,20 %---Sachsen0,475 %1,475 %1,95 %---Sachsen/Kinderlose0,475 %1,725 %2,20 %---

Zuschuss für PKV?Mitglieder durch Arbeitgeber

Privat versicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitrags­zuschuss des Arbeitgebers. Der maximale Zuschuss errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt bzw. der Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres und dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz vom 1.?Januar des Vorjahres. Der für 2009 maßgebliche Beitragssatz zum 1.?Januar 2008 betrug 14,6?Prozent. Damit ergeben sich für 2009 folgende Höchstzuschüsse:

Monatlicher Höchstzuschuss für PKV-Mitglieder 2009

Krankenversicherung268,27 EuroPflegeversicherung35,83 EuroPflegeversicherung Sachsen17,46 Euro

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist Ausgangswert für die Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung. Sie wird in den alten und neuen Bundesländern jeweils um 35 Euro monatlich angehoben. Für 2009 gelten damit folgende Bezugsgrößen:

Bezugsgrößen 2009

Alte BundesländerNeue BundesländerJährlich30.240 Euro25.620 EuroMonatlich2.520 Euro2.135 Euro

Beachten Sie: Soweit die Bezugsgröße für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung Bedeutung hat, gilt für alle Bundesländer einheitlich der Wert für die alten Bundesländer.

Familienversicherung

Ehegatten und Kinder von Mitgliedern der GKV sind kostenlos familienversichert, wenn ihr eigenes monatliches Gesamteinkommen regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Weil die Bezugsgröße in den alten Bundesländern angehoben wurde, erhöht sich die Einkommensgrenze für 2009 um 5 Euro auf monatlich 360 Euro. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte beträgt die Grenze weiterhin 400?Euro.

Geringfügige Beschäftigungen

  • Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung bleibt bei 400 Euro. Auch die Geringverdienergrenze für Azubis und Praktikanten in Höhe von 325 Euro monatlich gilt unverändert fort.
  • Der für die Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone erforderliche Faktor F beträgt 0,7472.
  • Der bei der Aufstockung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu entrichtende Mindestbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) beträgt unverändert 30,85 Euro monatlich (19,9 Prozent von 155?Euro, der Mindestbemessungsgrundlage). Das heißt: Bei einem Arbeitslohn unter 155 Euro muss der Arbeitnehmer mehr als die 4,9 Prozent zahlen.

AUSGABE: LGP 12/2008, S. 211 · ID: 123293

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