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ChirurgieDrei Z-Plastiken bei Dupuytren‘scher Kontraktur: Wie oft ist die Nr. 2382 GOÄ ansatzfähig?
| Frage: „Wenn bei einer Dupuytren‘schen Kontraktur drei Z-Plastiken durchgeführt werden, darf ich die Ziffer 2382 dann dreimal berechnen?“ |
Antwort: Die Berechnung der Z-Plastik mit Nr. 2382 GOÄ bezieht sich auf die einzelne Plastik. Die Nr. 2382 ist daher mehrfach ansatzfähig. Allerdings sind Z-PLastiken bei der OP der Dupuytren‘schen Kontraktur nach Nr. 2089 GOÄ bereits Teil der Leistung. Zulässig ist die Berechnung der Nr. 2382 neben Nr. 2087 bei nur teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose. Nr. 2088 GOÄ enthält in der Leistungslegende ebenso wie Nr. 2089 die vollständige Entfernung der Palmaraponeurose, die Nr. 2089 GOÄ zusätzlich als obligaten Bestandteil die Strangresektion an einzelnen Fingern sowie fakultativ Z und/oder Zickzackplastiken. Fehlt also die Strangresektion als obligate Leistung, kann auch neben der Nr. 2088 GOÄ die Nr. 2382 je Z-Plastik berechnet werden.
Überschreitung des Punktwerts könnte zu Beanstandungen führen Merke | Im Bewertungsvergleich ergibt sich aber dann die Situation, dass bereits bei Ansatz von Nr. 2088 (1.100 Punkte) und nur 1 x Nr. 2.382 (739 Punkte) bereits die Punktzahl der Nr. 2089 (1.800 Punkte) überschritten wird. Es ist durchaus denkbar, dass die Punktwertüberschreitung von Nr. 2089, die ja Z-Plastiken enthält, Kostenträgern als Argumentation bei Beanstandungen von Kombinationen mit mehrfachem Ansatz der Nr. 2382 dienen könnte. |
AUSGABE: CB 9/2025, S. 1 · ID: 50459974