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CBChefärzteBrief

Arbeitslohn Wann sind Gelder für Wissenschaftspreise zu versteuern?

27.03.20252 Min. Lesedauer

| Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.11.2024, Az. VI R 12/22). Das Urteil ist auch für alle (Chef-)Ärzte relevant, die wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen. |

Der Kläger veröffentlichte zwischen 2006 und 2016 acht Publikationen im Rahmen seiner Habilitation, die ihm 2016 von der Universität A anerkannt wurde, nachdem er bereits 2014 zum Professor an der Hochschule S berufen worden war. 2018 erhielt er für seine Habilitation einen dotierten Forschungspreis vom Y-Institut, den das Finanzamt als Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit einstufte. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg). Der BFH sah in dem Preisgeld keine steuerbare Einnahme.

Darum sah der BFH in dem Preisgeld keine steuerbare Einnahme

  • In dem Preisgeld sei keine durch das Dienstverhältnis veranlasste Zuwendung zu sehen. Mit dem Wissenschaftspreis werde vielmehr die zuvor erbrachte wissenschaftliche Tätigkeit des Klägers gewürdigt und ausgezeichnet.
  • Ebenso wenig sei das Preisgeld den Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit des Klägers zuzuordnen; denn der Kläger wurde nicht für seine (unternehmerische) Lehr- und Beratungstätigkeit, sondern für seine Habilitationsschriften ausgezeichnet.
  • Das Preisgeld falle auch nicht als Einnahme aus sonstigen Leistungen unter § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz, da es kein leistungsbezogenes Entgelt für die Habilitationsschriften darstellt, sondern aus gesellschaftspolitischen Zwecken (Wissenschaftsförderung) verliehen wurde.

AUSGABE: CB 5/2025, S. 1 · ID: 50357984

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