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Kfz-AnkaufKfz-Ankauf von privat: Was in den Vertrag muss und wie Sie in der Praxis am besten vorgehen
| Welche Rechte und Pflichten gelten beim Kfz-Ankauf von einem privaten Kunden? Das fragt sich ein Leser. ASR gibt ihm – und Ihnen – einen Leitfaden inkl. Mustervertrag an die Hand, mit dem sich die Abwicklung „zu Autohausgunsten“ gestalten lässt. |
Diese Angaben muss jeder Ankaufsvertrag enthalten
Kaufen Sie im Namen Ihres Autohauses ein Fahrzeug eines Kunden an, liegt dem ein „normaler“ Kaufvertrag zugrunde, der alle vertragswesentlichen Eigenschaften enthalten muss. Die Minimalanforderungen für einen solchen sind die Angabe
Praxistipp | Das Gesetz verlangt für den Ankaufsvertrag keine Schriftform. Von einem mündlichen Vertragsschluss rät ASR allerdings ab. Denn in der Praxis ist es ja für gewöhnlich so, dass Sie den Ankaufsvertrag aufsetzen und Ihr Kunde diesen unterschreibt. Somit halten Sie die Zügel in der Hand. Nutzen Sie diesen Vorteil! |
- der Vertragsparteien,... Parteien, Gegenstand und Preis
- des Kaufgegenstands und
- des Kaufpreises.
Das gilt beim Kfz-Ankauf von einem Unternehmer
Kaufen Sie ein Fahrzeug von einem Unternehmer an (B2B), gelten kaum gesetzliche Beschränkungen. Die Grenze ist in der Regel nur die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Das bedeutet auch, dass Sie die Gewährleistung ausschließen können.
Praxistipp | ASR rät dazu, die Gewährleistung in Ihren Ankaufsverträgen nicht auszuschließen, damit Sie gegebenenfalls Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen können. |
Das gilt beim Kfz-Ankauf von einer Privatperson
Im Bereich C2B – also wenn Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson ankaufen – ist ein Gewährleistungsausschluss zu Ihren Lasten wirksam. Und zwar, weil Sie das Fahrzeug als Unternehmer erwerben und der Gewährleistungsausschluss den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt.
Hintergrund | Im umgekehrten Fall – also bei einem B2C-Geschäft – wäre der Gewährleistungsausschluss aufgrund des Verbraucherrechts nicht wirksam. Die gesetzlichen Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) gelten bei einer Veräußerung durch Privatpersonen nämlich nicht. Verbrauchsgüterkäufe sind nach §§ 474 ff. BGB nur Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) kauft.
Praxistipp | Erstellen Sie den Ankaufsvertrag, rät ASR auch im Bereich C2B vom Gewährleistungsausschluss ab. |
Handlungsempfehlungen für den Kfz-Ankauf von privat
Auf diese fünf Punkte kommt es beim Ankauf von privat an:
- Sichern Sie sich dahingehend ab, dass Sie den Verkäufer als Alleineigentümer benennen. Ist Ihnen der Verkäufer des Fahrzeugs nicht bekannt, lassen Sie sich ein Ausweisdokument vorlegen und nehmen Sie diese Daten in den Vertrag mit auf.Ausweis des Verkäufers kopieren und ...
- Listen Sie mitverkaufte Gegenstände sowie etwaiges – vom Verkauf ausgenommenes – Zubehör genau auf. Sollte die Übergabe des Fahrzeugs zeitlich nach Unterzeichnung erfolgen, schützen Sie sich so davor, dass der Verkäufer noch Zubehör entfernt.... „Verkaufszubehör“ genau auflisten
- Fragen Sie aktiv nach der Unfallfreiheit des Fahrzeugs, auch wenn ein privater Verkäufer mit der Erklärung „unfallfrei“ noch keine Beschaffenheitsgarantie dafür abgibt, dass das Fahrzeug auch vor seiner Besitzzeit keinen Unfall hatte. Dennoch sollten Sie diesen Punkt unbedingt in Ihren Ankaufsvertrag aufnehmen, um etwaige Ansprüche durchzusetzen, sollte es sich bei dem Fahrzeug entgegen den Äußerungen des Verkäufers um ein Unfallfahrzeug handeln.Beschaffenheit im Vertrag festhalten
- Das Eigentum an Zulassungsbescheinigung I und II nach §§ 11, 12 FZV geht analog gemäß § 952 BGB auf Sie als Erwerber über (BGH, Urteil vom 19.06.2007, Az. X ZR 5/07, Abruf-Nr. 243343). Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, sollte der Verkäufer die Papiere nicht herausgeben. Machen Sie daher die Kaufpreiszahlung von der Übergabe der Papiere abhängig. Von der Vorleistung der Kaufpreiszahlung ist abzuraten.Kaufpreiszahlung erst nach Übergabe der Papiere
- § 13 Abs. 4 S. 1 FZV verpflichtet den Verkäufer, der zuständigen Zulassungsstelle den Halterwechsel anzuzeigen. Erleichtern Sie dem Verkäufer die Abwicklung, indem Sie die Abmeldung des Fahrzeugs für ihn vornehmen und den Halterwechsel anzeigen. Sollten Sie die Anzeige jedoch verzögern, machen Sie sich dem Verkäufer gegenüber jedoch schadenersatzpflichtig, da die Kfz-Steuerpflicht erst mit Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde endet.Kontakt mit der Zulassungsstelle selbst aufnehmen
ASR-Mustervertrag für den Kfz-Ankauf von privat
Für den Kfz-Ankauf können Sie den ASR-Mustervertrag auf der folgenden Seite nutzen.
Praxistipp | Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug entgegen den Angaben im Kaufvertrag Mängel (Vorschäden etc.) aufweist, können Sie unter Umständen Schadenersatz oder Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. |
Mustervertrag / Kfz-Ankauf von privat |
Kaufvertrag zwischen (...) (Verkäufer) und ... (Ihr Autohaus) § 1 Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft an den Käufer das Fahrzeug der
Folgendes Zubehör wird mit verkauft: (…) Der Kilometerstand des Fahrzeugs beträgt (…). Der Verkäufer ist der (…) Halter. Mitverkauft werden auch die Winterräder, derzeit eingelagert bei (…). Der Verkäufer tritt an den Käufer seinen Herausgabeanspruch bezüglich der Winterräder ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an. § 2 Kaufpreis Der Kaufpreis des Fahrzeugs (einschließlich der Sommer- sowie der Winterräder und des in § 1 benannten mitverkauften Zubehörs) beträgt (…) Euro. Der Kaufpreis wird bargeldlos auf das Konto des Verkäufers mit der IBAN: DE … überwiesen. Der Kaufpreis ist nach vollständiger Übergabe i. S. v. § 4 Abs. 2 fällig. § 3 Garantie/Gewährleistung
§ 4 Übereignung
übergeben. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bargeldlos per Überweisung nach Übergabe. § 5 Ummeldung Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum (…) bei der zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umzumelden. Ort, Datum Unterschriften |
AUSGABE: ASR 9/2024, S. 3 · ID: 50132459