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Kfz-AnkaufKfz-Ankauf von privat: Was in den Vertrag muss und wie Sie in der Praxis am besten vorgehen

Abo-Inhalt29.08.20241544 Min. LesedauerVon Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide

| Welche Rechte und Pflichten gelten beim Kfz-Ankauf von einem privaten Kunden? Das fragt sich ein Leser. ASR gibt ihm – und Ihnen – einen Leitfaden inkl. Mustervertrag an die Hand, mit dem sich die Abwicklung „zu Autohausgunsten“ gestalten lässt. |

Diese Angaben muss jeder Ankaufsvertrag enthalten

Kaufen Sie im Namen Ihres Autohauses ein Fahrzeug eines Kunden an, liegt dem ein „normaler“ Kaufvertrag zugrunde, der alle vertragswesentlichen Eigenschaften enthalten muss. Die Minimalanforderungen für einen solchen sind die Angabe

Praxistipp | Das Gesetz verlangt für den Ankaufsvertrag keine Schriftform. Von einem mündlichen Vertragsschluss rät ASR allerdings ab. Denn in der Praxis ist es ja für gewöhnlich so, dass Sie den Ankaufsvertrag aufsetzen und Ihr Kunde diesen unterschreibt. Somit halten Sie die Zügel in der Hand. Nutzen Sie diesen Vorteil!

  • der Vertragsparteien,
  • des Kaufgegenstands und
  • des Kaufpreises.

Das gilt beim Kfz-Ankauf von einem Unternehmer

Kaufen Sie ein Fahrzeug von einem Unternehmer an (B2B), gelten kaum gesetzliche Beschränkungen. Die Grenze ist in der Regel nur die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Das bedeutet auch, dass Sie die Gewährleistung ausschließen können.

Praxistipp | ASR rät dazu, die Gewährleistung in Ihren Ankaufsverträgen nicht auszuschließen, damit Sie gegebenenfalls Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen können.

Das gilt beim Kfz-Ankauf von einer Privatperson

Im Bereich C2B – also wenn Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson ankaufen – ist ein Gewährleistungsausschluss zu Ihren Lasten wirksam. Und zwar, weil Sie das Fahrzeug als Unternehmer erwerben und der Gewährleistungsausschluss den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt.

Hintergrund | Im umgekehrten Fall – also bei einem B2C-Geschäft – wäre der Gewährleistungsausschluss aufgrund des Verbraucherrechts nicht wirksam. Die gesetzlichen Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) gelten bei einer Veräußerung durch Privatpersonen nämlich nicht. Verbrauchsgüterkäufe sind nach §§ 474 ff. BGB nur Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) kauft.

Praxistipp | Erstellen Sie den Ankaufsvertrag, rät ASR auch im Bereich C2B vom Gewährleistungsausschluss ab.

Handlungsempfehlungen für den Kfz-Ankauf von privat

Auf diese fünf Punkte kommt es beim Ankauf von privat an:

  • Sichern Sie sich dahingehend ab, dass Sie den Verkäufer als Alleineigentümer benennen. Ist Ihnen der Verkäufer des Fahrzeugs nicht bekannt, lassen Sie sich ein Ausweisdokument vorlegen und nehmen Sie diese Daten in den Vertrag mit auf.
  • Listen Sie mitverkaufte Gegenstände sowie etwaiges – vom Verkauf ausgenommenes – Zubehör genau auf. Sollte die Übergabe des Fahrzeugs zeitlich nach Unterzeichnung erfolgen, schützen Sie sich so davor, dass der Verkäufer noch Zubehör entfernt.
  • Fragen Sie aktiv nach der Unfallfreiheit des Fahrzeugs, auch wenn ein privater Verkäufer mit der Erklärung „unfallfrei“ noch keine Beschaffenheitsgarantie dafür abgibt, dass das Fahrzeug auch vor seiner Besitzzeit keinen Unfall hatte. Dennoch sollten Sie diesen Punkt unbedingt in Ihren Ankaufsvertrag aufnehmen, um etwaige Ansprüche durchzusetzen, sollte es sich bei dem Fahrzeug entgegen den Äußerungen des Verkäufers um ein Unfallfahrzeug handeln.
  • Das Eigentum an Zulassungsbescheinigung I und II nach §§ 11, 12 FZV geht analog gemäß § 952 BGB auf Sie als Erwerber über (BGH, Urteil vom 19.06.2007, Az. X ZR 5/07, Abruf-Nr. 243343). Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, sollte der Verkäufer die Papiere nicht herausgeben. Machen Sie daher die Kaufpreiszahlung von der Übergabe der Papiere abhängig. Von der Vorleistung der Kaufpreiszahlung ist abzuraten.
  • § 13 Abs. 4 S. 1 FZV verpflichtet den Verkäufer, der zuständigen Zulassungsstelle den Halterwechsel anzuzeigen. Erleichtern Sie dem Verkäufer die Abwicklung, indem Sie die Abmeldung des Fahrzeugs für ihn vornehmen und den Halterwechsel anzeigen. Sollten Sie die Anzeige jedoch verzögern, machen Sie sich dem Verkäufer gegenüber jedoch schadenersatzpflichtig, da die Kfz-Steuerpflicht erst mit Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde endet.

ASR-Mustervertrag für den Kfz-Ankauf von privat

Für den Kfz-Ankauf können Sie den ASR-Mustervertrag auf der folgenden Seite nutzen.

Praxistipp | Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug entgegen den Angaben im Kaufvertrag Mängel (Vorschäden etc.) aufweist, können Sie unter Umständen Schadenersatz oder Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Mustervertrag / Kfz-Ankauf von privat

Kaufvertrag zwischen (...) (Verkäufer)

und ... (Ihr Autohaus)

§ 1 Kaufgegenstand

Der Verkäufer verkauft an den Käufer das Fahrzeug der

  • Marke (…)
  • mit der Erstzulassung (…)
  • mit der FIN: (…)

Folgendes Zubehör wird mit verkauft: (…)

Der Kilometerstand des Fahrzeugs beträgt (…).

Der Verkäufer ist der (…) Halter.

Mitverkauft werden auch die Winterräder, derzeit eingelagert bei (…). Der Verkäufer tritt an den Käufer seinen Herausgabeanspruch bezüglich der Winterräder ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an.

§ 2 Kaufpreis

Der Kaufpreis des Fahrzeugs (einschließlich der Sommer- sowie der Winterräder und des in § 1 benannten mitverkauften Zubehörs) beträgt

(…) Euro.

Der Kaufpreis wird bargeldlos auf das Konto des Verkäufers mit der IBAN: DE … überwiesen. Der Kaufpreis ist nach vollständiger Übergabe i. S. v. § 4 Abs. 2 fällig.

§ 3 Garantie/Gewährleistung

  • (1) Der Verkäufer garantiert, dass er alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs nebst dem mitverkauften Zubehör ist und frei darüber verfügen darf.
  • (2) Der Verkäufer erklärt, dass
    • der Wagen unfallfrei ist;
    • die Angaben über den Kilometerstand und die Halteranzahl zutreffend sind und
    • der Wagen keine sonstigen versteckten Mängel aufweist.
  • (3) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
  • (4) Sollte das Fahrzeug zeitlich versetzt nach Vertragsunterzeichnung übergeben werden, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer alle Umstände mitzuteilen, die den Wert des Fahrzeugs bis zur eigentlichen Übergabe beeinträchtigt haben oder beeinträchtigen können.

§ 4 Übereignung

  • (1) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Fahrzeug mit Abschluss dieses Vertrages auf den Käufer übergeht.
  • (2) Das Fahrzeug wird nebst
    • allen Fahrzeugschlüsseln;
    • Zulassungsbescheinigung I und II,
    • den Originalen der Bescheinigungen über die letzte Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung und
    • dem Scheckheft

übergeben. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bargeldlos per Überweisung nach Übergabe.

§ 5 Ummeldung

Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum (…) bei der zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umzumelden.

Ort, Datum Unterschriften

AUSGABE: ASR 9/2024, S. 3 · ID: 50132459

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