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UmsatzsteuerNATO-Truppenstatut: BMF hebt Wertgrenze für Vergünstigungen aufgrund von Art. 67 Abs. 3 auf 2.500 Euro an
Leseprobe26.07.2024813 Min. Lesedauer
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Angepasste Regelung gilt für alle Umsätze ab dem 01.08.2024
| Das BMF hat im Hinblick auf das niederländische Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren sein Schreiben vom 22.12.2004 angepasst und die Wertgrenze von 1.500 Euro auf 2.500 Euro angehoben. Die Regelung ist auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.07.2024 ausgeführt werden (BMF, Schreiben vom 15.07.2024, Az. III C 3 – S 7492/24/10001 :001, Abruf-Nr. 242742). |
AUSGABE: ASR 8/2024, S. 2 · ID: 50103076
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