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„Finanzamts-Numerologie“Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Finanzämter beginnen voraussichtlich ab 01.11.2024 mit der Zuteilung

Abo-Inhalt26.07.20241345 Min. Lesedauer

| Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.). Die Zuteilung nimmt das Finanzamt stufenweise ohne gesonderten Antrag vor. |

Die neue W-IdNr. erhalten foglich auch alle Autohäuser und Kfz-Werkstätten in Deutschland – egal ob natürliche oder juristische Person – und zwar zusätzlich zur bestehenden Steuer-IdNr. Dadurch soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Somit haben Steuerzahler also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern:

  • Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person dient.
  • Die Steuernummer, unter der das Finanzamt die Steuerakten führt und die von der Steuer-IdNr. eigentlich einmal abgelöst werden sollte.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient.
  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

AUSGABE: ASR 8/2024, S. 2 · ID: 50094790

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