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LeserforumWie werden EDA-Dateien ohne Anwaltssoftware versendet?

Leseprobe19.05.202482 Min. Lesedauer

| FRAGE: Wie kann ich ohne Anwaltssoftware die Dateien öffnen, die durch die Mahngerichte als EDA-Datei versandt werden? |

ANTWORT von Ilona Cosack (Mainz): Bei eingehenden Dateien erstellen Sie zunächst (ohne Anwaltssoftware) den Mahnbescheid, beispielsweise über https://www.online-mahnantrag.de/. Dort wird als Datei für den Mahnbescheid eine EDA-Datei kreiert – diese bekommt den Namen „EDA_MBA_Datum_laufendeNummer.eda“.

Sie können eine solche Datei z. B. mit dem „Editor“ öffnen (das ist eine reine Textdatei). Die Informationen sind allerdings spärlich! Besser ist es deshalb, bei der Erstellung über den Online-Mahnantrag eine „Aktenkopie“ der EDA-Datei zu erzeugen. Dabei wird das Formular, das Sie „von früher“ kennen und so an den Antragsgegner zugestellt wird, auf einem Blankoblatt dargestellt.

AUSGABE: AK 6/2024, S. 92 · ID: 50027030

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