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Elektronischer RechtsverkehrFamilienkasse muss Kindergeldantrag über das beA akzeptieren

Abo-Inhalt29.05.2024604 Min. LesedauerVon RA Martin W. Huff, Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH, Singen (Hohentwiel)

| Der BFH sieht im beA einen zulässigen Übermittlungsweg, wenn der elektronische Rechtsverkehr eröffnet wurde. Die erforderliche Bereitschaft der Familienkasse, elektronische Mitteilungen entgegenzunehmen, ist durch § 6 Abs. 2 Nr. 2 ERVV (Adressierbarkeit des beBPo für andere Inhaber besonderer elektronischer Postfächer) gesetzlich vorgegeben. Daher dürfen dorthin Nachrichten gesendet werden. Ein formwirksamer Kindergeldantrag kann also auch über ein beA an das beBPo der Familienkasse gestellt werden. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Ein Rechtsanwalt beantragte nach dem Tod seiner Ehefrau bei der Familienkasse, das Kindergeld für seine beiden Kinder ab sofort an ihn zu zahlen. Das Schreiben übermittelte er qualifiziert elektronisch signiert über das beA an das beBPo der Familienkasse. Auf demselben Weg übersandte er auch den Antrag auf Kindergeld und für jedes Kind eine Anlage Kind. Die Familienkasse und das FG hielten den Antrag wegen § 67 EStG jedoch für formunwirksam. Der BFH sah dies anders (30.1.24, III R 15/23, Abruf-Nr. 241284). Die Familienkasse wurde verpflichtet, über den Kindergeldantrag neu zu entscheiden.

Die Formregelung in § 67 S. 1 Hs. 2 EStG sperre nicht andere Formen der elektronischen Übermittlung. Zwar erfülle ein auf diesem Weg gestellter Antrag nicht die Anforderungen nach § 67 S. 1 Hs. 2 EStG, aber die einer „schriftlichen Antragstellung“ i. S. v. § 67 S. 1 Hs. 1 EStG i. V. m. § 87a Abs. 1 S. 1 AO. § 67 EStG verbiete nicht andere Formen der elektronischen Übermittlung. Die Regelung führe nicht dazu, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist. Neben dem Wortlaut, der andere Formen der elektronischen Antragstellung nicht ausschließe, führt der BFH insbesondere den Zweck des Kindergelds ins Feld: Dieses soll das Kinderexistenzminimum freistellen und die Familie fördern. Dies spreche dafür, den Zugang dazu niederschwellig zu halten.

Die Familienkasse habe zudem den Zugang für eine Übermittlung per beA an das beBPo eröffnet. Es genüge, dass die Familienkasse über das beBPo objektiv erreichbar ist. Es komme nicht darauf an, ob sie dies subjektiv wolle.

Relevanz für die Praxis

Der BFH spricht sich zu Recht für die Übermittlung von Anträgen und Schriftsätzen über das beA an das elektronische Behördenpostfach aus, wenn das Postfach erreichbar ist. Die Verwaltung – auch außerhalb des Steuerbereichs – muss diesen Weg akzeptieren. Dieser Übermittlungsweg ist also für die Anwälte sicher.

AUSGABE: AK 6/2024, S. 96 · ID: 50025975

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