Juli 2024
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ApothekervergütungVerlängerung von Friedenspflichten
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Friedenspflicht beim E-Rezept und beim Entlassmanagement
| Die Friedenspflicht zum E-Rezept mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert, die zum Entlassmanagement bis zum 30.09.2024. |
AUSGABE: AH 7/2024, S. 1 · ID: 50052272
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