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WeiterbildungNeue Weiterbildung in pädiatrischer Pharmazie
| Am 13.05.2024 hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) den Bereich der pädiatrischen Pharmazie in ihre Musterweiterbildungsordnung aufgenommen und Empfehlungen zu Inhalt und Ablauf der Weiterbildung festgelegt. |
Interessierte Apotheker, die seit mindestens zwölf Monaten eine Vollzeittätigkeit (i. d. R. in einer öffentlichen Apotheke, krankenhausversorgenden Apotheke oder Krankenhausapotheke) ausüben, melden sich dazu bei der zuständigen Landesapothekerkammer (LAK) an. Es müssen 100 Seminarstunden absolviert und Rezepturen in pädiatrischer Dosierung hergestellt werden, u. a. ist ein Ringversuch durchzuführen. Ein dreitägiges Praktikum auf einer Kinderstation, in einer Kinderarztpraxis und/oder in einem Kinderhospiz ist wünschenswert. Zusätzlich ist eine Projektarbeit anzufertigen und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission der LAK abzulegen.
AUSGABE: AH 7/2024, S. 1 · ID: 50050994