FeedbackAbschluss-Umfrage
ZRZahnmedizinReport

PatientenkommunikationSensorische Einschränkungen: So klappt die Kommunikation!

Abo-Inhalt10.01.20252 Min. Lesedauer

| Unsere Sinne wie Sehen oder Hören sind wichtig für die Kommunikation – auch zwischen Zahnmedizinern und Patient. Sind jedoch aufgrund einer Behinderung eine oder mehrere Sinne nicht oder nur begrenzt nutzbar, sind spezielle Maßnahmen notwendig, damit die Kommunikation funktioniert und der Patient trotz Einschränkungen eine gute zahnmedizinische Versorgung erhalten kann. Britische Wissenschaftler trugen konkrete Empfehlungen zusammen. |

Häufig schlechte orale Gesundheit bei Hör- und Sehbehinderten

Wenn Sehen und/oder Hören eingeschränkt sind, weichen Betroffene auf Alternativen aus, um sich erfolgreich zu verständigen; bei Hörbehinderung z. B. auf Gebärdensprache oder Lippenlesen, bei Sehbehinderung auf Braille- oder extra große Schrift. Es ist belegt, dass diese Patienten oft eine schlechtere Mundgesundheit haben, u. a., weil für sie der Zugang zu zahnärztlicher Versorgung erschwert ist (z. B. telefonische Abstimmung, erforderliche Begleitung). Hinzu kommt, dass sie bei visuellen Einschränkungen Karies oder Läsionen oft deutlich später erkennen und die Praxis aufsuchen.

Empfehlungen

Je nach Art und Maß der sensorischen Beeinträchtigung können Zahnmediziner individuell auf den Patienten eingehen:

  • Bei Hörverminderung kann die Kommunikation zwischen Behandler und Patient – z. B. durch direkte Ansprache ins Gesicht in Kombination mit Abnehmen der Maske / Tragen einer durchsichtigen Maske – verbessert werden, damit von den Lippen abgelesen werden kann. Trägt der Patient ein Hörgerät, ist es wichtig, Hintergrundgeräusche zu minimieren, auch die Frequenz von Ultraschallgeräten und Bohrern kann stören. Menschen mit Cochlea-Implantaten entwickeln bei einer Lachgas-Exposition einen erhöhten Innenohrdruck, was dem Ohr schaden kann. Ähnliches rufen Therapien mit Mikro-, Kurz- oder Ultraschallwellen hervor. Ultraschall- und Magnetresonanz-Tomographie, aber auch Ultraschall-Scaling sollten vorher mit den HNO-Behandlern abgestimmt werden. Bei Röntgenaufnahmen sollte der Sprachprozessor mind. einen halben Meter entfernt hingelegt werden.
  • Bei Sehbehinderten gelingt es, die Aufmerksamkeit u. a. durch eine Ansprache mit Namen und leichtes Berühren am Arm zu gewinnen. Die zum Einsatz kommenden Geräte und zu erwartende Geräusche sollten vorab erklärt werden. Schriftliche Behandlungsinformationen erleichtern z. B. in Braille- oder sehr großer Schrift die Kommunikation, ebenso Audios zu Mundhygieneanweisungen usw. Dazu verbessern kräftige Farben für Kanten, Stufen und Türen die Orientierung in der Praxis.
Quelle

AUSGABE: ZR 1/2025, S. 7 · ID: 50243818

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte