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ArbeitgeberleistungenBMF: FAQ zur „Inflationsausgleichsprämie“ liegen vor

Leseprobe20.12.202210612 Min. Lesedauer

| Die Finanzverwaltung hat die FAQ zu der „Inflationsausgleichsprämie“ nach § 3 Nr. 11c EStG veröffentlicht. Im Saldo ist es so, dass für die Inflationsausgleichsprämie ähnliches gilt wie für die Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG und den Corona-Pflegebonus nach § 3 Nr. 11b EStG. Die Antworten aus den entsprechenden FAQ sind fast deckungsgleich. |

Weiterführende Hinweise
  • BMF, FAQ zur Inflationsausgleichsprämie → Abruf-Nr. 232721
  • Beitrag „Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich, VVP 12/2022, Seite 13 → Abruf-Nr. 48689136

AUSGABE: VVP 1/2023, S. 2 · ID: 48850622

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