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GebäudeversicherungBGH zur Verteilung des Selbstbehalts auf Wohnungseigentümer

Leseprobe28.09.20229039 Min. Lesedauer

| Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der BGH im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden; bei deren Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden wird (BGH, Urteil vom 16.09.2022, Az. V ZR 69/21, Abruf-Nr. 231298). |

AUSGABE: VVP 10/2022, S. 1 · ID: 48585083

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