Sept. 2022
Aktuell geöffnet
Krankheit
Telefonische Krankschreibung ab sofort bis 30.11.2022 möglich
11.08.2022
8034 Min. Lesedauer
Ausgabe abgeschlossen
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DatenschutzProblem: Herausgabe von Vereinsmitgliedsdaten an Vermittler
Abo-Inhalt05.08.20227909 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Verwendung von Mitgliederdaten – Einwilligung ist
Mittel der Wahl
| Die Herausgabe der Mitgliedsdaten eines Vereins auch an Externe, wie z. B. an Versicherungsmakler, ist datenschutzrechtlich problematisch. Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Bremen in ihrem Jahresbericht 2021 hin. |
Grund: Vereine dürfen die Daten ihrer Mitglieder nur im Rahmen ihres Vereinszwecks verwenden. Die Übermittlung der Daten an Externe ist deshalb regelmäßig unzulässig. Sollte dennoch im Einzelfall eine Übermittlung von Mitgliedsdaten geplant sein, so ist dies ausschließlich mit Einwilligung der Betroffenen zulässig.
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, 4. Jahresbericht → Abruf-Nr. 230598
AUSGABE: VVP 9/2022, S. 1 · ID: 48522396
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