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DatenschutzProblem: Herausgabe von Vereinsmitgliedsdaten an Vermittler

Abo-Inhalt05.08.20227909 Min. Lesedauer

| Die Herausgabe der Mitgliedsdaten eines Vereins auch an Externe, wie z. B. an Versicherungsmakler, ist datenschutzrechtlich problematisch. Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Bremen in ihrem Jahresbericht 2021 hin. |

Grund: Vereine dürfen die Daten ihrer Mitglieder nur im Rahmen ihres Vereinszwecks verwenden. Die Übermittlung der Daten an Externe ist deshalb regelmäßig unzulässig. Sollte dennoch im Einzelfall eine Übermittlung von Mitgliedsdaten geplant sein, so ist dies ausschließlich mit Einwilligung der Betroffenen zulässig.

Weiterführender Hinweis
  • Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, 4. Jahresbericht → Abruf-Nr. 230598

AUSGABE: VVP 9/2022, S. 1 · ID: 48522396

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