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InvestitionsabzugsbetragAusschließlich betriebliche Nutzung: Fahrtenbuch ist kein Muss
| Die Anteile der betrieblichen und außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den Sie den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen wollen, können Sie auch durch andere Beweismittel nachweisen – Sie müssen nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen. Das hat der BFH klargestellt und damit ein Urteil des FG Münster kassiert. |
Der BFH begründet dies u. a. mit dem Sinn und Zweck der Regelungen sowie dem Gesetzeswortlaut (BFH, Urteil vom 16.03.2022, Az. VIII R 24/19, Abruf-Nr. 229466). Das FG ist nun erneut am Zug. Es muss die unterbliebene Beweiserhebung im zweiten Rechtsgang nachholen. Es hat zu klären, ob der Nachweis erbracht ist, dass die beiden Fahrzeuge aus dem Urteilsfall im maßgebenden Zeitraum ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt worden sind. VVP hält Sie über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden.
AUSGABE: VVP 9/2022, S. 1 · ID: 48420867