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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt02.12.2021651 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Krankenversicherung

Aufrechnungsbefugnis eines privaten Krankenversicherers

Der private Krankenversicherer kann nach § 394 S. 2 BGB mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche des VN aufrechnen. Ein Krankenversicherungsvertrag wird auch dann gemäß § 193 Abs. 9 S. 1 VVG aus dem Notlagen- in den Ursprungstarif zurückgeführt, wenn die Prämienrückstände durch eine seitens des Versicherers erklärte Aufrechnung getilgt worden sind (BGH, Urteil vom 29.09.2021, Az. IV ZR 99/20, Abruf-Nr. 225539).

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung

Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherung und Ausschluss von Versicherungsleistungen bei Corona-Pandemie

  • Abschließend ist die Formulierung „… die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger ...“. Der Versicherer beruft sich mit Recht auf eine fehlende Einstandspflicht bei behördlich angeordneten Schließungen von Betrieben zur Verhinderung des Coronavirus SARS-CoV-2, wenn Covid-19/SARS-CoV-2 in der Auflistung nicht enthalten ist (OLG Köln, Urteile vom 07.09.2021, Az. 9 U 14/21 und 9 U 18/21. Abruf-Nr. 224719 und 224720).
  • Die in BS 2008 verwendete Formulierung „… die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger ...“ ist abschließend. Die ausschließliche Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserreger enthält Covid-19 bzw. SARS-CoV-2 nicht und kann daher nicht zu Ansprüchen führen (OLG Naumburg, Urteil vom 01.07.2021, Az. 4 U 164/20, Abruf-Nr. 225915).

Übereinstimmender Wille beider Parteien geht vor – Entschädigung bei Vertragsschluss im März 2020

Gehen beide Parteien bei Abschluss des Versicherungsvertrags im März 2020 übereinstimmend davon aus, dass der VN bei Schließung seines Betriebes aufgrund des Coronavirus durch die Betriebsschließungsversicherung abgesichert ist, ist dieser allein maßgeblich; und zwar selbst dann, wenn er in dem Erklärten  nur unzureichend Ausdruck gefunden hat. Dabei kommt es hier ausnahmsweise nicht darauf an, ob nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bei wortlautgetreuer Auslegung der verwandten AVB  („folgende ...genannte Krankheiten“) die Annahme einer abschließenden Verweisung auf die §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise näher gelegen hätte als die einer dynamischen. Denn auch für Versicherungsverträge gilt der Grundsatz, dass bei deren Auslegung der wirkliche Wille zu erforschen ist und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist, §§ 133, 157 BGB (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2021, Az. 4 O 251/20, Abruf-Nr. 225916).

Berufshaftpflichtversicherung

Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für Deckungsverhältnis

  • 1. Hat ein Berufshaftpflichtversicherer gegenüber einem Architekten vorbehaltlos Abwehrdeckung erteilt, kann darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Leistungspflicht liegen. Dessen Folge ist, dass der Versicherer für die Zukunft mit solchen Einwendungen ausgeschlossen ist, die er im Zeitpunkt des Anerkenntnisses bereits gekannt hat oder bei gehöriger Prüfung hätte kennen müssen. Dies kann insbesondere den Einwand der bereits verstrichenen Nachhaftungsfrist betreffen.
  • 2. Ein Versicherer, der zu Unrecht das Fortbestehen weiteren Deckungsschutzes in Abrede stellt, ist grundsätzlich an einen im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleich gebunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Ver-sicherungsnehmer in zumindest leichtfertiger Weise seine eigenen wohlverstandenen Interessen missachtet, indem er einen Betrag anerkennt, der grob unbillig ist und den Versicherer in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 09.08.2021, Az. 8 U 1012/21, Abruf-Nr. 225378).

DO Versicherung

Verpflichtung zur Gewährung vorläufiger Abwehrdeckung im Wege einer einstweiligen Verfügung

Dem Versicherer ist es versagt, sich auf einen Ausschluss wegen arglistiger Täuschung zu berufen, wenn er vorläufige Abwehrkosten bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zugesagt hat, aus der sich die Tatsachen ergeben, welche die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung belegen, und es an einer solchen Entscheidung fehlt (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2021, Az. 7 U 19/21, Abruf-Nr. 225981).

Einbruchsdiebstahlversicherung

Nachweis von Einbruchspuren bei einem Einbruchdiebstahl

Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls muss neben Einbruchspuren ein Mindestmaß an Tat-sachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen. Kann der VN den Beweis nicht führen, dass ein Gebäude zum Zeitpunkt des behaupteten Diebstahls tatsächlich verschlossen war, ist der Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht geführt (OLG Dresden, Urteil vom 10.05.2021, Az. 4 U 161/21, Abruf-Nr. 224867).

Kfz-Versicherung

Reparaturablaufplan angefordert: Kostenerstattungspflicht

Wenn der Versicherer einen Reparaturablaufplan anfordert, muss er die Kosten dafür erstatten. Möchte sich der Schädiger durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit zu den Mietwagenkosten verschaffen, so hat er für den Aufwand aufzukommen, den der Geschädigte zur Beschaffung und Erbringung dieser Angaben erbringen muss. Die Erstellung eines solchen Reparaturablaufplans ist auch keine kostenlos zu erbringende Nebenleistung der Werkstatt (AG Duisburg, Urteil vom 15.11.2021, Az. 514 C 690/21, Abruf-Nr. 225939).

Sachverständigenkosten zu erstatten bei Stellungnahme des SV nach Kürzung der Wertminderung

Zahlt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Wertminderung nicht in der Höhe, wie sie sich aus dem Schadengutachten ergibt, darf der Geschädigte den Sachverständigen mit einer Prüfung der Kürzung und einer Stellungnahme zum Ergebnis der Überprüfung beauftragen. Die dafür entstehenden Kosten (hier 81,54 Euro brutto) muss der Versicherer erstatten (AG Neu-Ulm, Urteil vom 27.10.2021, Az. 7 C 1257/20, Abruf-Nr. 225709).

Rechtschutzversicherung

Anforderungen an bindenden Stichentscheid

  • 1. Ein Stichentscheid muss sich mit den vom Versicherer genannten Ablehnungsgründen auseinandersetzen.
  • 2. Die Festlegung des „verstoßabhängigen" Rechtsschutzfalls richtet sich nach den vom VN behaupteten Pflichtverletzungen des Anspruchsgegners (OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2021, Az. 20 U 36/21, Abruf-Nr. 225982).

Wohngebäudeversicherung

Überschwemmung setzt Wasseransammlung auf der Grundstücksoberfläche voraus

Eine Überschwemmung setzt nach dem Verständnis des durchschnittlichen VN voraus, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln (OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2021, Az. 11 U 206/20, Abruf-Nr. 223029).

Zur Reichweite von „notwendigen“ Reparaturkosten

Sind in einer Wohngebäudeversicherung unter Einbeziehung der VGB alle „notwendigen“ Reparaturkosten mitversichert, sind damit auch Folgeschäden gedeckt, die im Zuge dieser Beseitigungsmethode eintreten. Dem Versicherer ist es nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die fehlende Notwendigkeit der angefallenen Schadensbeseitigungskosten zu berufen, wenn er selbst ein Unternehmen mit der Reparatur beauftragt hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.04.2021, Az. 11 U 186/20, Abruf-Nr. 225926).

Weiterführender Hinweis
  • Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf vvp.iww.de. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website). die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.

AUSGABE: VVP 2/2022, S. 23 · ID: 47765274

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