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Private UnfallversicherungVersicherungsschutz bei Kindern sollte auch Zeckenstich umfassen
| Ein Zeckenstich kann schwerwiegende Folgen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich naturgemäß häufiger im Freien aufhalten und damit stärker bedroht sind. Im Ernstfall ist der Stich aber nicht immer abgesichert. |
Für Kinder besteht tendenziell ein höheres Risiko, von einer Zecke gestochen zu werden, da sie häufig draußen spielen und sich gerne im Grünen aufhalten. Ein Zeckenstich kann Infektionskrankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen, die wiederum schwerwiegende Folgen für Gehirn, Nerven, Herz und Gelenke haben können. „Bleibt eine dauerhafte Invalidität zurück, kann dies ein Fall für die private Kinderunfallversicherung sein“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Allerdings kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.
Bei neueren und leistungsstarken Policen sind die Folgen eines Zeckenstichs meist mitversichert. Bei älteren Policen fehlt der Einschluss jedoch häufig. In entsprechenden Fällen muss der Versicherungsschutz daher genau überprüft werden. Dies ist auch wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen grundsätzlich nicht leistet.
Praxistipp | Die beste finanzielle Absicherung für den Ernstfall ist eine private Unfallversicherung kombiniert mit einer Pflegezusatzversicherung. Dann sind im Falle einer Pflegebedürftigkeit neben Unfällen auch Krankheiten mitversichert. |
AUSGABE: VK 7/2025, S. 110 · ID: 50463345