Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
HausratversicherungUnwetterschäden in möblierter Wohnung: Wer zahlt?
| Ob Einbauküche oder komplette Einrichtung: Viele Wohnungen werden ganz oder zum Teil möbliert vermietet. Im Falle eines Schadens durch Starkregen oder Überschwemmung sind VN in solchen Fällen oft überfordert. Der Beitrag gibt einen Überblick. |
1. Verantwortlichkeit ist abhängig vom Eigentum
Ganz gleich, um wie viel und welche Gegenstände es sich handelt: Wenn Hausrat mitvermietet wird, ist er Eigentum der Vermieterseite. Da ist der Vermieter bei Schäden in der Pflicht. Anders sieht es bei allem aus, was die Bewohnerinnen und Bewohner mitbringen. Dafür sind sie selbst verantwortlich.
2. Grundsätze bei der Hausratversicherung
Grundsätzlich können beide Parteien ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung absichern. Diese muss immer den Zusatzbaustein Elementarschäden oder Naturgefahren enthalten, damit Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung abgesichert sind.
Allerdings decken nicht alle VR möblierte Wohnungen ab. Einige machen es gar nicht, andere nur im Ausnahmefall. Manchmal läuft es über die Hausratversicherung, manchmal als gewerbliches Risiko in der Sach-Inhaltsversicherung. Deshalb sollten Vermieterinnen und Vermieter der Versicherung unbedingt mitteilen, dass es um den Hausrat für eine vermietete Wohnung geht. Zudem sollte klar sein, wer welche Möbel und Gegenstände mit in seine Versicherung aufnimmt.
Praxistipp | Es gelten zudem diese Regeln:
|
AUSGABE: VK 7/2025, S. 111 · ID: 50060954