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BenzinklauselHeizöl-LKW und Schaden bei Befüllung des Haustanks

Abo-Inhalt01.03.2024206 Min. Lesedauer

| Es ist nicht der Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG eines Tanklastwagens zuzurechnen, wenn sich ein eigenständiger Gefahrenkreis aus der Risikosphäre des Bestellers verwirklicht (hier: fehlerhafte Füllstandsanzeige am Tank) und der Schadenseintritt beim Befüllungsvorgang weder auf ein Verschulden des Tanklastwagenfahrers noch auf einen Defekt des Tanklastwagens oder seiner Einrichtungen zurückzuführen ist. So entschied es das OLG Celle. |

Das Problem lag in der Füllstandsanzeige des Öltanks im Haus. Der gaukelte zu Beginn des Befüllungsvorgangs mehr freies Volumen vor, als tatsächlich vorhanden war. Ein Verschulden des Fahrers und Bedieners des Tanklastwagens lag nicht vor. Denn der Öllieferant muss die Tankanlage nicht technisch überprüfen. Er kann es vielmehr bei einer Sichtkontrolle belassen. Dass die Sichtprüfung der Füllstandsanzeige „quasi leer“ ergeben hat, ist nachvollziehbar, denn das entsprach auch der vom Kunden bestellten Ölmenge (OLG Celle 15.11.23, 14 U 56/23, Abruf-Nr. 239034).

Praxistipp | In Abgrenzung dazu siehe BGH 8.12.15, VI ZR 139/15. Dort war der zum Lkw gehörende Befüllungsschlauch undicht. Das führte zum Schaden durch Ölaustritt. Der BGH hat dies dem Betrieb des Lkw zugerechnet.

AUSGABE: VK 3/2024, S. 37 · ID: 49883739

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