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BerufsunfähigkeitsversicherungFolgen einer Verletzung der Dokumentationspflicht des Vermittlers
| Eine Verletzung der vom Versicherungsvermittler geschuldeten Dokumentationspflicht begründet keinen eigenständigen Schadenersatzanspruch, sondern führt lediglich zu einer Beweislastumkehr. |
So entschied es das OLG Dresden (7.11.23, 4 U 54/23, Abruf-Nr. 239739). Der Senate machte dabei deutlich, dass auch bei Übergabe einer Statusinformation, die den Vermittler als Agenten der Versicherung ausweist, dessen Haftung als Anscheinsmakler in Betracht kommen kann. Das ist der Fall, wenn er nach den Gesamtumständen den Eindruck erweckt, im Lager des VN zu stehen und eine vom Versicherungsunternehmen unabhängige Beratung zu leisten.
Das OLG wies in der Entscheidung zudem auf die Pflichten des Versicherungsmaklers hin:
- Er muss sich vor der Umdeckung einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Überblick über den bestehenden Versicherungsschutz verschaffen.
- Er muss vor einem Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung, der mit einem Ausschluss für bestimmte Erkrankungen verbunden ist, den VN eindringlich auf die damit einhergehenden Risiken hinweisen.
AUSGABE: VK 3/2024, S. 37 · ID: 49883737