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ArbeitsrechtProfifußballer kann Vergütungsanspruch bei Quarantäne haben
| Für die Zeit einer häuslichen Quarantäne kann einem Profifußballer ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch zustehen. Eine Entschädigung des Vereins nach dem Infektionsschutzgesetz kommt dabei aber nicht in Frage. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Hamm. |
Ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch gegen den Verein als Arbeitgeber besteht, wenn der Spieler nach der Einstellung des regulären Spiel- und Trainingsbetriebs einen vom Verein vorgegebenen häuslichen Trainingsplan befolgen musste. Ein Vergütungsanspruch nach § 615 BGB (Betriebsrisiko des Arbeitgebers) kommt in Betracht, wenn die Quarantäne aus betriebsbezogenen Gründen angeordnet werden musste, z. B. weil der unter Quarantäne gestellte Spieler während des Trainings Kontakt zu einem mit Corona infizierten Mitspieler hatte. Möglich ist bei längerer Quarantäne auch ein Anspruch nach § 616 BGB (Verhinderung des Arbeitnehmers ohne Verschulden). Die Voraussetzungen für eine Entschädigung des Vereins als Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz liegen dagegen nicht vor, wenn er aus einem der oben genannten Gründe zur Zahlung der Vergütung an den Spieler verpflichtet war (OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2021, Az. 11 U 60/21, Abruf-Nr. 229849).
AUSGABE: VB 7/2022, S. 2 · ID: 48422360