FeedbackAbschluss-Umfrage
VBVereinsBrief

VergütungenDie Energiepreispauschale im Verein: BMF erweitert Adressatenkreis im Verein

Abo-Inhalt26.06.20226852 Min. Lesedauer

| Im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ ist u. a. eine Energiepreispauschale von 300 Euro geregelt. Nachdem das BMF jetzt die FAQ veröffentlicht hat, bedarf die Erstberichterstattung im VB (Ausgabe 6/2022, Seite 9) der Ergänzung. Der Kreis der Begünstigten in Vereinen ist nämlich größer als anhand des Gesetzeswortlauts anzunehmen war. Insbesondere kommen auch Mitarbeiter in den Genuss, die nur im Rahmen des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrags vergütet werden. Erfahren Sie anhand der FAQ (Abruf-Nr. 229830), wer im Verein begünstigt ist und was Vereine veranlassen müssen. |

Wer erhält die Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale (EPP) erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten und Selbstständigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie für die entsprechenden Einkünfte tatsächlich Einkommensteuer zahlen.

Anspruch auf die EPP setzt bei vier Einkünften an

Einen Anspruch auf die EPP haben alle Personen mit Aufenthalt in der Bundesrepublik im Jahr 2022, die im Steuerjahr 2022 Einkünfte aus zumindest einer der folgenden Einkunftsarten erzielen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  • Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung (§ 19 EStG)

Wichtig | Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 01.09.2022 entsteht. Es kommt aber nicht darauf an, dass das Beschäftigungsverhältnis am 01.09.2022 noch oder schon besteht. Der 01.09.2022 ist also kein Stichtag für die Anspruchsvoraussetzung. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 eine der o. g. Einkunftsarten erzielt hat.

Allerdings hängt von diesem Stichtag ab, wer die EPP auszahlt. Nur wenn zu diesem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverhältnis besteht, ist der Arbeitgeber für die Auszahlung zuständig. Andernfalls kann der Steuerzahler die EPP im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragen und bekommt sie direkt vom Finanzamt ausgezahlt. Bei freien Mitarbeitern (Honorarkräften) wird die Pauschale also mit den Einkommensteuervorauszahlungen verrechnet. Hier müssen lediglich im Jahr 2022 entsprechende Einkünfte vorliegen.

Auch kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte haben Anspruch

Die Pauschale wird auch für kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte (Minijob) gewährt. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch die monatliche Vergütung ist.

Außerdem erhalten auch folgenden Gruppen die EPP:

  • Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst
  • Arbeitnehmer, die steuerpflichtige oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten (z. B. nach dem Mutterschutzgesetz)
  • Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind
  • Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen, z. B. Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.

Bezieher von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind begünstigt

Auch Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen, erhalten die EPP. Das gilt insbesondere für Zahlungen im Rahmen des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrags und bei ehrenamtlichen Betreuern mit Aufwandentschädigungen nach § 1835a BGB. Das war bis dato nicht klar und ergibt sich auch nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes.

Wichtig | Werden die Freibeträge bereits voll ausgeschöpft, wird die EPP evtl. steuerpflichtig. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Beispiele

  • Ein Fußballtrainer erhält 250 Euro pro Monat, die im Rahmen der Übungsleiterpauschale steuerfrei sind. Da er neben seinem Hauptberuf noch einen Minijob von monatlich 450 Euro hat, kann der Verein die EPP nicht pauschal besteuern. Sie wird also zusammen mit den Haupteinkünften steuerpflichtig, bleibt aber sozialversicherungsfrei.
  • Eine Helferin in einer Schulkantine eines Schulfördervereins erhält 70 Euro pro Monat (Ehrenamtspauschale). Da sie keine weitere Beschäftigung ausübt, fällt die EPP, weil damit der Freibetrag überschritten ist, unter die Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) und bleibt damit abgabenfrei (s. u.).

Empfänger von Sozialleistungen

Auch Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld (ALG) I und II oder Sozialhilfe erhalten die EPP, wenn sie zusätzlich entsprechende Einkünfte haben. Das gilt insbesondere auch für Beschäftigte in Vereinen, die neben Sozialleistungen Einkünfte im Rahmen des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags haben.

Wichtig | Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag sind bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie z. B. ALG anrechnungsfrei. Das gilt – so das BMF – auch für die EPP, weil sie ebenfalls eine staatliche Sozialleistung darstellt.

Die lohnsteuer- und sv-rechtliche Einordnung der EPP

Die EPP ist sozialversicherungsfrei, aber lohnsteuerpflichtig. Entsprechend müssen sie die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung erfassen.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung mit Großbuchstabe E

Die EPP wird in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E angegeben. Das Finanzamt kann so Doppelzahlungen ausschließen (Auszahlung über den Arbeitgeber und zusätzlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2022).

Wichtig | Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird die EPP bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 a bis c EStG nicht berücksichtigt. Das ist aber eine abrechnungstechnische Frage, die über die Lohnabrechnungssoftware abgebildet werden muss.

Steuerlich fällt die EPP immer in den Veranlagungszeitraum 2022, auch wenn sie eventuell erst im Folgejahr ausbezahlt wird.

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, für die die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal erhoben wird, muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Gibt der Arbeitnehmer eine Einkommensteuerklärung für 2022 ab, muss er in der Erklärung angeben, dass er die EPP evtl. bereits vom Arbeitgeber erhalten hat.

Keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Arbeitnehmer, an die die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt wird, sind allein deshalb nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zahlt der Arbeitgeber die EPP nicht aus, kommt der Steuerzahler nur dann in den Genuss der EPP, wenn er eine Einkommensteuererklärung abgibt.

Das „Auszahlung- und-Erstattung-Prinzip“

Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale durch ihren Arbeitgeber – mit der ersten, nach dem 31.08.2022 fälligen regelmäßigen Lohnzahlung. Arbeitgebern wird die ausbezahlte Pauschale dann wieder vom Finanzamt erstattet. Das geschieht durch Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer. D. h. der Arbeitgeber behält die Pauschalen von der nächsten Lohnsteuerzahlung ein. Ist die Summe der ausgezahlten Energiepreispauschale höher als die abzuführende Lohnsteuer, wird der entsprechende Betrag dem Arbeitgeber vom Finanzamt erstattet. Technisch wird dies über eine sog. Minus-Lohnsteuer-Anmeldung abgewickelt. Ein gesonderter Antrag des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich.

In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben in der Steuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Im Steuerbescheid wird dann neben der Einkommensteuer auch die EPP festgesetzt.

Der Arbeitgeber kann die EPP vom Gesamtbetrag der abzuführenden Lohnsteuer entnehmen, und zwar bei

  • monatlichem Anmeldungszeitraum bis zum 12.09.2022,
  • bei vierteljährlichem Anmeldungszeitraum bis zum 10.10.2022 und
  • bei jährlichem Anmeldungszeitraum bis zum 10.01.2023

Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

Die Auszahlung der EPP ist beim Arbeitgeber eine Betriebsausgabe, die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme. Im Ergebnis sind die Zahlungsvorgänge zur EPP also ohne Folgen für den steuerlichen Gewinn.

Wichtig | Die EPP wird buchhalterisch als Lohnzahlung behandelt.

In welchen Fällen zahlt der Arbeitgeber die EPP aus?

Arbeitnehmer erhalten die EPP vom Arbeitgeber ausgezahlt, wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind und am 01.09.2022

  • in einem ersten Dienstverhältnis stehen, das über die Steuerklassen I bis V abgerechnet wird,
  • im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen („Minijobber“) und dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Wichtig | Bei einer Abrechnung auf Steuerklasse VI besteht ein weiteres Arbeitsverhältnis. Die EPP wird dann darüber ausgezahlt. Auch wenn der Beschäftigte Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken-, Eltern oder Kurzarbeitergeld) bezieht, zahlt der Arbeitgeber die EPP aus, solange ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Besteht am 01.09.2022 kein Beschäftigungsverhältnis, kann der Arbeitnehmer die EPP nur dann erhalten, wenn er eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgibt.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer ist von Januar bis September 2022 arbeitslos gemeldet und hat auch keinen Minijob. Er beginnt am 01.10.2022 eine Tätigkeit bei Ihrem Verein.

Folge: Sie dürfen die EPP nicht auszahlen. Der Minijobber hat aber Anspruch darauf. Er muss sie sich über die Steuererklärung 2022 holen

Verein beschäftigt ausschließlich Ehrenamtler

Dieses Auszahlungsverbot gilt auch, wenn Ihre Einrichtung ausschließlich Vergütungen im Rahmen von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale zahlt, also keine Lohnsteuer abführt. Ihre Ehrenamtler müssen dann, um die EPP zu erhalten, für 2022 eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und zwar selbst dann, wenn sie keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben.

Praxistipp | Weisen Sie insbesondere Ihre ehrenamtlich Tätigen auf dieses Verfahren hin. Evtl. kann Ihr Verein die Ehrenamtler ja auch bei der Abgabe der Steuererklärung unterstützen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Regelmäßig wird die EPP mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Arbeitgeber mit vierteljährlichem Anmeldungszeitraum können die EPP abweichend davon im Oktober 2022 auszahlen. Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum können auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer ganz verzichten. In dem Fall kann ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer die EPP dann über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.

Erfolgt die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022, kann sie mit der Gehaltsabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022 vorgenommen werden.

Auszahlung durch das Finanzamt

Der Arbeitgeber zahlt die EPP nicht an einen Arbeitnehmer aus, wenn

  • am 01.09.2022 kein Dienstverhältnis bestand,
  • der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben (z. B. weil die Höhe der Arbeitslöhne so gering ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, oder der Arbeitgeber ausschließlich Minijobber hat, bei denen die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal erhoben wird),
  • der Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichtet hat,
  • der Arbeitnehmer bei der Pauschalbesteuerung von Minijobs dem Arbeitgeber nicht schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt,
  • der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt ist oder
  • der Arbeitnehmer keinen inländischen Arbeitgeber hat.

Die Arbeitnehmer erhalten in diesen Fällen die EPP nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Zu Unrecht ausgezahlte EPP

Lagen, wie sich evtl. später herausstellt, die Voraussetzungen für die Auszahlung der EPP nicht vor, muss der Arbeitgeber die bereits ausgezahlte EPP vom Arbeitnehmer bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zurückfordern und die auf die EPP entfallende Lohnsteuer nach den allgemeinen Regeln korrigieren.

Besonderheiten bei Minijobs

Um sicherzustellen, dass die Pauschale nicht bereits über ein anderes Arbeitsverhältnis ausgezahlt wird, müssen die Minijobber dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für diese Erklärung bietet das BMF folgendes Muster an:

Bestätigung / Erstes Dienstverhältnis eines Minijobbers

„Hiermit bestätige ich … (Arbeitnehmer), dass mein am 01.09.2022 bestehendes Dienstverhältnis mit … (Arbeitgeber) mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann.

Hinweis: Die Energiepreispauschale steht jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn im Jahr 2022 mehrere Tätigkeiten ausübt werden. In den Fällen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) darf der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nur dann an den Arbeitnehmer auszahlen, wenn es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) handelt. Dadurch soll verhindert werden, dass die Energiepreispauschale an einen Arbeitnehmer mehrfach ausgezahlt wird.“

Hat der Arbeitnehmer zum 01.09.2022 neben seiner Hauptbeschäftigung auch einen Minijob, kann er nicht wählen, welcher Arbeitgeber die EPP auszahlt. Die Auszahlung erfolgt dann immer durch den Hauptarbeitgeber.

Keine Anrechnung auf Minijob-Obergrenze

Da die Energiepreispauschale nicht sozialversicherungspflichtig ist, wird sie nicht in die Obergrenze für Minijobs eingerechnet (450 Euro pro Monat bzw. 5.400 Euro jährlich). Durch die Auszahlung wird also die Minijobgrenze nicht überschritten.

Der zusammenfassende Überblick

Auf einen blick / Wer profitiert in Vereinen?

Diese Personen in Ihrem Verein haben (unberücksichtigt von Nebeneinkünften) unter anderem Anspruch auf die Energiepreispauschale.

AUSGABE: VB 7/2022, S. 3 · ID: 48425742

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte